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   LG Bonn, 30.06.2010 - 33 T 624/10   

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LG Bonn, 30.06.2010 - 33 T 624/10 (https://dejure.org/2010,74546)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.06.2010 - 33 T 624/10 (https://dejure.org/2010,74546)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 33 T 624/10 (https://dejure.org/2010,74546)
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   LG Bonn, 11.06.2010 - 33 T 624/10   

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB

    Auszug aus LG Bonn, 11.06.2010 - 33 T 624/10
    Die Festsetzung des Ordnungsgeldes knüpft vielmehr alleine an den fruchtlosen Ablauf der gesetzlichen Jahresfrist bzw. der gesetzten Nachfrist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.03.2009, 1 BvR 3413/08).
  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 T 28/07

    Zustellung einer Ordnungsgeldandrohung gegen die Organe einer insolventen

    Auszug aus LG Bonn, 11.06.2010 - 33 T 624/10
    Da es sich bei dem festgesetzten Ordnungsgeld nicht um ein Zwangsgeld handelt, steht eine zwischenzeitliche Veröffentlichung der geschuldeten Angaben der angefochtenen Ordnungsgeldentscheidung nicht entgegen (vgl. LG Bonn NZI 2008, 503, 504f; LG Bonn GmbHR 2008, 593, 595f; Stollenwerk/Krieg GmbHR 2008, 575, 580 unter V.).
  • LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07

    Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch

    Auszug aus LG Bonn, 11.06.2010 - 33 T 624/10
    Da es sich bei dem festgesetzten Ordnungsgeld nicht um ein Zwangsgeld handelt, steht eine zwischenzeitliche Veröffentlichung der geschuldeten Angaben der angefochtenen Ordnungsgeldentscheidung nicht entgegen (vgl. LG Bonn NZI 2008, 503, 504f; LG Bonn GmbHR 2008, 593, 595f; Stollenwerk/Krieg GmbHR 2008, 575, 580 unter V.).
  • OLG Köln, 14.07.2016 - 28 Wx 6/16

    Abgrenzung von Beschwerde- und Wiedereinsetzungsverfahren im Rahmen der

    Die Offenlegungspflichten bestehen richtigerweise bis zur Löschung der Gesellschaft fort - also unabhängig davon, ob die Gesellschaft mangels Geschäftsbetriebs noch oder kein Gewerbe mehr betreibt (so auch LG Bonn v. 11.06.2010 - 33 T 624/10, BeckRS 2013, 07734; LG Bonn v. 16.09.2009 - 30 T 366/09, NZI 2009, 781; Kaufmann/Kurpat , MDR 2014, 1, 2 m.w.N.).
  • LG Bonn, 24.01.2012 - 36 T 668/11

    Ordnungsgeld wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen zum

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden und keiner Ergänzung bedürftigen Ausführungen des Bundesamtes für Justiz in der angefochtenen Ordnungsgeldfestsetzung sowie in der Nichtabhilfeentscheidung vom 11.07.2011 und auf die fortgeltenden Gründe des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 11.06.2010 (33 T 624/10) verwiesen.
  • LG Bonn, 29.05.2013 - 35 T 430/13

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichteinreichung der

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat das Landgericht Bonn mit Beschluss vom 11.06.2010 - 33 T 624/10 - zurückgewiesen.
  • LG Bonn, 28.05.2014 - 39 T 727/13
    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Landgericht Bonn mit Beschluss vom 11.06.2010 (33 T 624/10) zurückgewiesen.
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