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   BPatG, 26.05.2009 - 33 W (pat) 110/07   

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https://dejure.org/2009,27166
BPatG, 26.05.2009 - 33 W (pat) 110/07 (https://dejure.org/2009,27166)
BPatG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 33 W (pat) 110/07 (https://dejure.org/2009,27166)
BPatG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 33 W (pat) 110/07 (https://dejure.org/2009,27166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "IPAY" als Marke für Inkasso und Computerberatung eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "IPAY" für Inkasso- und computerbezogene Dienstleistungen unterscheidungskräftig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.05.2009 - 33 W (pat) 110/07
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für eine Person oder ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 176 m. w. N.).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 26.05.2009 - 33 W (pat) 110/07
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für eine Person oder ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 176 m. w. N.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 26.05.2009 - 33 W (pat) 110/07
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für eine Person oder ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) "Chiemsee"; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) "DOUBLEMINT"; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) "Postkantoor"; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 176 m. w. N.).
  • BPatG, 11.04.2019 - 30 W (pat) 547/17
    Auch lässt sich nicht - wie auf Seite 2 des angefochtenen Beschlusses - pauschal argumentieren, angesichts der "raschen Veränderungen auf den Gebieten der Informatik und Telekommunikation sowie der parallelen Entwicklung der einschlägigen Terminologie" seien die Erwägungen des BPatG zu "IPERFUMER" (BPatG, 30 W (pat) 521/12) und "IPAY" (BPatG, 33 W (pat) 110/07) überholt.
  • BPatG, 07.08.2013 - 28 W (pat) 618/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "i Pedelec" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Zwar käme in Bezug auf Software und sie einsetzende Dienstleistungen der Buchstabe "i" möglicherweise als Abkürzung für "internet" oder "information" in Betracht (so etwa EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-0161/09 - i link ; HABM, Entscheidung vom 18.07.2004, Az. R 682/02-2 - I-CARD ; Entscheidung vom 15.04.2007, Az. R 1494/06-1 - iDesigner ; Entscheidung vom 14.02.2008, Az. R 660/07-1 - i-player ; Entscheidung vom 6.11.2012, Az. R 612/12-2 - iGOLF ; BPatG, Beschluss vom 11.01.2011, Az. 33 W (pat) 130/09 - iFINANCE ; Beschluss vom 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 508/10 - i.store ; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf https://www.pavis-proma.de), in Bezug auf Elektrofahrräder macht eine solche Interpretation des Buchstabens "i", sofern sie überhaupt naheliegt (vgl. hierzu zutr. BPatG, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 33 W (pat) 110/07 - IPAY ), als "internet" oder "information" aber erkennbar keinen Sinn.
  • BPatG, 22.01.2014 - 25 W (pat) 528/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "i.demo" - Unterscheidungskraft - kein

    Soweit in einzelnen Entscheidungen des Bundespatentgerichts und des Harmonisierungsamts der Einzelbuchstabe "i" als warenbeschreibender Hinweis auf den Begriff "Internet" angesehen wurde, ist dem entgegenzuhalten, dass jeweils auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist, wobei in anderen Entscheidungen in einem anderen Sach- und Zeichenzusammenhang eine solche beschreibende Bedeutung verneint wurde, wie z.B. in BPatG 30 W (pat) 011/08 - i.code; BPatG 33 W (pat) 085/02 - iOFFICE; BPatG 25 W (pat) 067/01 - iSite; BPatG 33 W (pat) 110/07 - IPAY und BPatG 30 W (pat) 023/09 - iMRS.
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