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BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 15/05 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 05.05.2022 - 26 W (pat) 536/21 (4) Die Abkürzung "Flex" im Sinne von "flexibel, variabel, anpassungsfähig" ist in vielen Bereichen gebräuchlich und daher für die inländischen Verkehrskreise ohne weiteres verständlich (vgl. BPatG 26 W (pat) 571/18 - FLEXI-GURT; 28 W (pat) 21/13 - FlexxSide; 24 W (pat) 518/13 - Sani-Flex; 33 W (pat) 15/05 - FlexPension).
ff) Auch wenn das Anmeldezeichen eine Wortneuschöpfung darstellt, fehlt es ihm an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, weil es sprachüblich aus Adjektiv und einem Substantiv oder aus zwei Substantiven gebildet ist und einen sinnvollen Gesamtbegriff bildet (BPatG 26 W (pat) 571/18 - FLEXI-GURT; 28 W (pat) 21/13 - FlexxSide; 33 W (pat) 15/05 - FlexPension; 29 W (pat) 159/04 - CarGuide; 29 W (pat) 86/06 - CARAGENT; 29 W (pat) 572/12 - carmaster).