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   BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99   

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https://dejure.org/2000,22514
BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99 (https://dejure.org/2000,22514)
BPatG, Entscheidung vom 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99 (https://dejure.org/2000,22514)
BPatG, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 33 W (pat) 155/99 (https://dejure.org/2000,22514)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99
    Die Prüfung des Freihaltungsbedürfnisses an einer Ortsbezeichnung als geographische Herkunftsangabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG richtet sich nunmehr vor allem nach der Auslegung und den Beurteilungsmaßstäben, die der Europäische Gerichtshof in seiner neuesten Rechtsprechung zum - der inhaltsgleichen nationalen Bestimmung zugrundeliegenden und für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblichen - Art. 3 Abs. 1 lit c) der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 (EG-Rili) vorgegeben hat (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f - Chiemsee; vgl dazu auch BPatG, BlPMZ 2000, 60 - WALLIS).
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 18.02.2000 - 33 W (pat) 155/99
    Die Prüfung des Freihaltungsbedürfnisses an einer Ortsbezeichnung als geographische Herkunftsangabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG richtet sich nunmehr vor allem nach der Auslegung und den Beurteilungsmaßstäben, die der Europäische Gerichtshof in seiner neuesten Rechtsprechung zum - der inhaltsgleichen nationalen Bestimmung zugrundeliegenden und für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblichen - Art. 3 Abs. 1 lit c) der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 (EG-Rili) vorgegeben hat (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f - Chiemsee; vgl dazu auch BPatG, BlPMZ 2000, 60 - WALLIS).
  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    (33 W (pat) 155/99) - SONTRA, wonach vor allem bei standortunabhängigen Dienstleistungen ein Hinweis auf deren geografische Herkunft irrelevant sein kann).
  • BPatG, 24.10.2014 - 28 W (pat) 548/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "RANIS (Wort-Bild-Marke)" - geografische

    Die Beschwerdeführerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des BPatG "Sontra" (33 W (pat) 155/99) und "Grönwohlder" (26 W (pat 19/11).

    f) An dieser Beurteilung vermögen die von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidungen anderer Senate des BPatG zu vermeintlich ähnlich gelagerten Fällen (BPatG 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; 33 W (pat) 155/99 - Sontra) nichts zu ändern, zumal die Beurteilung der Schutzfähigkeit von geografischen Herkunftsangaben von vielen Faktoren abhängt und die zu treffende Prognoseentscheidung in jedem Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann.

  • BPatG, 03.12.2015 - 25 W (pat) 549/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grevensteiner" - geographische Herkunftsangabe -

    Bei solchen schon von der Wortbildung her "typischen" Ortsangaben ist eine Schutzunfähigkeit unter dem Gesichtpunkt der geografischen Angabe eher zu bejahen als bei "untypischen" Ortsangaben (Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 426 a.E.; vergl. dazu auch den Beschluss des BPatG 33 W (pat) 155/99 vom 18. Februar 2000 zur "untypischen" Ortsbezeichnung "SONTRA").
  • BPatG, 07.09.2011 - 26 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grönwohlder (Wort-Bild-Marke)" - geographische

    Der Anmelder verweist auf die Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 155/99 - SONTRA.
  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 37/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lindberg" - geographische Herkunftsangabe -

    Dass die Namen kleinerer, unbekannter Orte und/oder Gemeinden regelmäßig nicht für eine Vielzahl von Waren freihaltebedürftig sein könnten, sei in der Rechtsprechung anerkannt (unter Hinweis auf BPatG 33 W (pat) 155/99 - Sontra und BPatG 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder).
  • BPatG, 26.04.2018 - 26 W (pat) 4/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kunstscheune Hohberg" - fehlende

    (4) Obwohl Hohberg keine bekannte Ortsangabe ist, werden die angesprochenen Verkehrskreise ihn dennoch unmittelbar und ohne weiteres Nachdenken nur als Orts- oder Berg-, aber nicht als Personennamen verstehen, weil es sich insbesondere aufgrund der bei Orten häufig anzutreffenden Endung "-berg" um eine typische Orts- oder Bergangabe handelt (vgl. BPatG 33 W (pat) 155/99 zur "untypischen" Ortsbezeichnung "SONTRA"), die sich in vielen bekannten Ortsbezeichnungen wie "Nürnberg", "Heidelberg", "Bamberg", "Starnberg", "Freiberg" etc. findet, während der Personenname unbekannter ist.
  • BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 53/00
    Je bedeutungsloser im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren aber ein Hinweis auf den Ort ist, den die Marke benennt, um so ferner liegt die Möglichkeit, dass der Verkehr den fraglichen Ortsnamen als solchen verwendet oder versteht und dieser deshalb zur beschreibenden Verwendung freigehalten werden muss (Ströbele aaO, I.6 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 18. Februar 2000, 33 W (pat) 155/99 - SONTRA).
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