Rechtsprechung
BPatG, 04.12.2007 - 33 W (pat) 26/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65
Drittzeichen im Widerspruchsverfahren
Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 33 W (pat) 26/06
Die Frage, ob die Kennzeichnungskraft des Bestandteils "Uni-" der Widerspruchsmarke geschwächt ist, kann folglich nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH GRUR 1967, 246 - Vitapur). - BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97
Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke
Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 33 W (pat) 26/06
Von einer solchen ist unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens dann auszugehen, wenn die einander gegenüberstehenden Kennzeichnungen nicht unmittelbar verwechselbar sind, jedoch in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und der ihn deshalb veranlasst, nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, demselben Markeninhaber zuzuordnen (vgl. BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem). - BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01
"AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …
Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 33 W (pat) 26/06
Selbst der etwas größer gehaltene Mittelbuchstabe "V" führt nicht zu der Annahme einer mehrgliedrigen Marke, da auch durch ihn die beiden Bestandteile nicht klar voneinander getrennt werden (vgl. BGH GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 04.12.2007 - 33 W (pat) 26/06
Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE).