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   BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02   

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BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02 (https://dejure.org/2005,32580)
BPatG, Entscheidung vom 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02 (https://dejure.org/2005,32580)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 33 W (pat) 330/02 (https://dejure.org/2005,32580)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 25.02.1994 - 6 U 173/93

    Titelschutz

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Soweit die Markenstelle auf eine Anzeige für das Magazin "Impulse" Bezug genommen habe, spreche die Entscheidung OLG Köln, GRUR 1994, 386, in der der Zeitschriftentitel des Magazins "Impulse" als unterscheidungskräftig beurteilt worden sei, für und nicht etwa gegen die Eintragungsfähigkeit.

    Dementsprechend ist das Wort "Impuls" bzw. seine Pluralform "Impulse" für Versicherungsdienstleistungen und Zeitschriften in verschiedenen Entscheidungen von Verletzungsgerichten als unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. OLG Köln, GRUR 1994, 386 - die geschäftsidee; OLG Düsseldorf v. 15. Juli 2003, 20 U 21/03; LG München I v. 24. Juni 2004, 17 HK O 10389/04).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH MarkenR 2001, 408, 409 - INDIVIDUELLE m.w.N.).
  • LG München I, 24.06.2004 - 17 HKO 10389/04

    Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Dementsprechend ist das Wort "Impuls" bzw. seine Pluralform "Impulse" für Versicherungsdienstleistungen und Zeitschriften in verschiedenen Entscheidungen von Verletzungsgerichten als unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. OLG Köln, GRUR 1994, 386 - die geschäftsidee; OLG Düsseldorf v. 15. Juli 2003, 20 U 21/03; LG München I v. 24. Juni 2004, 17 HK O 10389/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Dementsprechend ist das Wort "Impuls" bzw. seine Pluralform "Impulse" für Versicherungsdienstleistungen und Zeitschriften in verschiedenen Entscheidungen von Verletzungsgerichten als unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. OLG Köln, GRUR 1994, 386 - die geschäftsidee; OLG Düsseldorf v. 15. Juli 2003, 20 U 21/03; LG München I v. 24. Juni 2004, 17 HK O 10389/04).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Zudem sei der Hinweis auf einen "Impulsgeber" keine Bezeichnung eines Merkmals der beanspruchten Dienstleistungen, sondern allenfalls ein Sachhinweis auf das Unternehmen, wobei die Anmelderin auf die Entscheidung BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES verweist.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BPatG, 09.03.2012 - 26 W (pat) 30/10

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Marke "Impuls" zur Kennzeichnung

    Zur Begründung bezieht sie sich auf den Beschluss des 33. Senats des BPatG vom 14. Juni 2005 in der Sache 33 W (pat) 330/02 und macht geltend, mit den angegriffenen Beschlüssen sei die angemeldete Marke auch für solche Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden, für die die Angabe "IMPULS" nach der vom 33. Senat vertretenen Auffassung eintragbar sei.

    Bei dieser Sachlage kann auch die von der Anmelderin angeführte Entscheidung des 33. Senats (PAVIS PROMA, 33 W (pat) 330/02, Beschluss vom 14. Juni 2005 - IMPULS) der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BPatG, 12.10.2011 - 26 W (pat) 30/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMPULS" - keine Unterscheidungskraft

    Zur Begründung bezieht sie sich auf den Beschluss des 33. Senats des BPatG vom 14. Juni 2005 in der Sache 33 W (pat) 330/02 und macht geltend, mit den angegriffenen Beschlüssen sei die angemeldete Marke auch für solche Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden, für die die Angabe "IMPULS" nach der vom 33. Senat vertretenen Auffassung eintragbar sei.

    Bei dieser Sachlage kann auch die von der Anmelderin angeführte Entscheidung des 33. Senats (PAVIS PROMA, 33 W (pat) 330/02, Beschluss vom 14. Juni 2005 - IMPULS) der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BPatG, 19.11.2015 - 25 W (pat) 521/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Impulse" - keine Unterscheidungskraft -

    Dagegen war hinsichtlich Dienstleistungen der Werbe- und Marketingbranche wie auch unternehmerischer oder pädagogischer Dienstleistungen ein rein beschreibender Charakter des Markenwortes angenommen worden (BPatG, Beschl. v. 14.06.2005, 33 W (pat) 330/02).
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