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   BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02   

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https://dejure.org/2004,29481
BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02 (https://dejure.org/2004,29481)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02 (https://dejure.org/2004,29481)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 33 W (pat) 357/02 (https://dejure.org/2004,29481)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH MarkenR 2001, 408, 409 - INDIVIDUELLE m.w.N.).
  • BPatG, 25.10.2000 - 29 W (pat) 208/99
    Auszug aus BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02
    Wie aus zahlreichen, der Anmelderin mitgeteilten Internetbelegen hervorgeht, und auch schon vom 29. Senat des Bundespatentgerichts in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2000 (29 W (pat) 208/99) festgestellt worden ist, haben sich Kombinationen aus einer Zahl und dem angehängten Wort "plus" (oder dem Zeichen "+") inzwischen in wohl allen Lebensbereichen als Kurzbezeichnungen für solche Altersklassen eingebürgert.
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 357/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BPatG, 18.08.2011 - 25 W (pat) 9/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "18 Plus" - keine

    Von diesem Verkehrsverständnis ist jedenfalls das Bundespatentgericht bereits im Jahre 2000 bei einer dem Zeichen "18 Plus" konzeptionell identischen Zeichenbildung, nämlich bestehend aus einer Zahl in Kombination mit dem Zeichen "plus", ausgegangen (s. Beschluss vom 25. Oktober 2000, Az.: 29 W (pat) 208/99, betreffend die Wort-Bild-Marke "50plus", der dem Markenanmelder mit Ladungsverfügung vom 21./22. Juli 2011 als Anlage 1 zur Kenntnis gebracht wurde, Bl. 82 - 91 d. A.); auch in weiteren Entscheidungen des Jahres 2004, in dem die streitgegenständliche Marke eingetragen worden ist, hat das Bundespatentgericht bei derartigen Zeichenkombinationen dieses Verkehrsverständnis zugrunde gelegt (s. Beschlüsse vom 8. Juni 2004: Az: 33 W (pat) 358/02 "30 Plus"; 33 W (pat) 364/02 "40 Plus"; 33 W (pat) 360/02 "51 Plus"; 33 W (pat) 357/02 "59 Plus"; 33 W (pat) 356/02 "65 Plus"; 33 W (pat) 355/02 "70 Plus"; 33 W (pat) 359/02 "80 Plus", die dem Markenanmelder mit Ladungsverfügung vom 21./22. Juli 2011 als Anlage 2 übersandt wurden, Bl. 92 - 98 d. A.).
  • BPatG, 18.08.2011 - 25 W (pat) 10/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "18 +" - keine

    Von diesem Verkehrsverständnis ist jedenfalls das Bundespatentgericht bereits im Jahre 2000 bei einer dem Zeichen "18 +" konzeptionell ähnlichen Zeichenbildung, nämlich bestehend aus einer Zahl in Kombination mit dem Begriff "plus", ausgegangen (s. Beschluss vom 25. Oktober 2000, Az.: 29 W (pat) 208/99, betreffend die Wort-Bild-Marke "50plus", der dem Markenanmelder in dem Parallelverfahren "18 Plus", Az. 25 W (pat) 9/11, mit Ladungsverfügung vom 21./22. Juli 2011 als Anlage 1 zur Kenntnis gebracht wurde, Bl. 82 - 91 d. A.); auch in weiteren Entscheidungen des Jahres 2004, in dem die streitgegenständliche Marke eingetragen worden ist, hat das Bundespatentgericht bei derartigen Zeichenkombinationen dieses Verkehrsverständnis zugrunde gelegt (s. Beschlüsse vom 8. Juni 2004: Az: 33 W (pat) 358/02 "30 Plus"; 33 W (pat) 364/02 "40 Plus"; 33 W (pat) 360/02 "51 Plus"; 33 W (pat) 357/02 "59 Plus"; 33 W (pat) 356/02 "65 Plus"; 33 W (pat) 355/02 "70 Plus"; 33 W (pat) 359/02 "80 Plus", die dem Markenanmelder in dem Parallelverfahren "18 Plus", Az. 25 W (pat) 9/11, mit Ladungsverfügung vom 21./22. Juli 2011 als Anlage 2 übersandt wurden, Bl. 92 - 98 d. A.) Im übrigen sind auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich das Verkehrsverständnis in Bezug auf die angegriffene Marke gerade  in   dem  relativ  kurzen  Zeitraum zwischen der Markenanmeldung und -eintragung im Jahre 2003 bzw. 2004 und der Stellung des Löschungsantrages im Jahre 2008 geändert hätte.
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