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   BPatG, 17.07.2006 - 33 W (pat) 45/04   

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BPatG, 17.07.2006 - 33 W (pat) 45/04 (https://dejure.org/2006,34090)
BPatG, Entscheidung vom 17.07.2006 - 33 W (pat) 45/04 (https://dejure.org/2006,34090)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 33 W (pat) 45/04 (https://dejure.org/2006,34090)
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  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 17.07.2006 - 33 W (pat) 45/04
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.07.2006 - 33 W (pat) 45/04
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.07.2006 - 33 W (pat) 45/04
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BPatG, 17.02.2009 - 33 W (pat) 89/07

    Markenrechtliches Freihaltungsbedürfnis für Infinitiv und Imperativ

    In der bloßen regelwidrigen Zusammenschreibung wird in ständiger Rechtsprechung im Übrigen kein schutzbegründendes Element gesehen (vgl. z. B. BPatG in PAVIS PROMA 30 W (pat) 1/06 "BESTWORK", 27 W (pat) 18/04 "CUSTOMERCONNECT", 33 W (pat) 45/04 "Renteclassic"; 24 W (pat) 8/07 "SLIMDUCT"; vgl. auch die Rechtsprechung im europäischen Bereich, u. a. EuG GRUR Int. 2004, 951 = …
  • BPatG, 20.09.2011 - 33 W (pat) 100/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BerufsunfähigkeitsVorsorge" - Freihaltungsbedürfnis

    Insoweit unterscheidet sich das vorliegende Verfahren von dem Beschwerdeverfahren betreffend die Anmeldung der Wort-/Bildmarke "Renteclassic" (BPatG 33 W (pat) 45/04), das für bestimmte Geldgeschäfte eingetragen worden ist.
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