Rechtsprechung
BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"TEFLEXAN” wegen Verwechslungsgefahr mit "TEFLON” zu löschen / Zur Kennzeichnungskraft einer Marke
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "TEFLEXAN/TEFLON" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "TEFLEXAN/TEFLON" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr - - kanzlei.biz
Wortmarke "TEFLEXAN" mit "TEFLON" verwechselungsfähig
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "TEFLEXAN/TEFLON" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr -
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "TEFLEXAN/TEFLON" - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- markenmagazin:recht (Kurzinformation)
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
TEFLON - Erfolgreicher Widerspruch gegen die Marke TEFLEXAN - medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Auf der Pfanne - TEFLEXAN bleibt haften
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09
Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09
Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - BPatG, 22.02.2005 - 33 W (pat) 74/03
Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Wortmarke unter Heranziehung aller …
Auszug aus BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09
Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung GRUR 2006, 338 - DAX-Trail/DAX festgestellt, dass der Verfall einer Marke wegen Umwandlung zur Gattungsbezeichnung unter Umständen auch im registerrechtlichen Widerspruchsverfahren als ein die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (negativ) beeinflussender Faktor berücksichtigt werden kann (…a. a. O., Leitsatz 1), da der Verfall die wohl stärkste nachträgliche Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke zur Folge hat.
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09
Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 - THOMSON LIFE; GRUR 2008, 343, Nr. 33 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM ("BAINBRIDGE"), jew. m. w. N.). - BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01
"AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …
Auszug aus BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09
Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus BPatG, 08.02.2011 - 33 W (pat) 45/09
Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (…vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 - THOMSON LIFE; GRUR 2008, 343, Nr. 33 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM ("BAINBRIDGE"), jew. m. w. N.).