Rechtsprechung
BPatG, 26.07.2011 - 33 W (pat) 511/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1; 37 Abs. 1 MarkenG
Der Slogan "Entdecke die Nachbarschaft für Dich!” kann nicht als Marke für Waren oder Dienstleistungen aus den Bereichen Immobilienwesen / Bauwesen geschützt werden - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "ENTDECKE DIE NACHBARSCHAFT FÜR DICH" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Marke "ENTDECKE DIE NACHBARSCHAFT FÜR DICH!"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Slogan "ENTDECKE DIE NACHBARSCHAFT FÜR DICH!" nicht als Marke für Immobilienwesen und Bauwesen eintragbar
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