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   BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07   

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BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07 (https://dejure.org/2009,29011)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07 (https://dejure.org/2009,29011)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 33 W (pat) 65/07 (https://dejure.org/2009,29011)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Im Weiteren verweist die Anmelderin auf die Entscheidung BGH GRUR 2000, 720, 721 -"Unter Uns".

    Von mangelnder Unterscheidungskraft ist bei Werbeslogans etwa bei beschreibenden Angaben oder Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art auszugehen (vgl. die von der Anmelderin zitierte Entscheidung BGH GRUR 2000, 720, 721 -Unter uns).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze der von der Anmelderin angeführten "Unter uns"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch in vollem Umfang angewendet werden können, nachdem der Europäische Gerichtshof in jüngeren Entscheidungen die Anforderungen an die Unterscheidungskraft deutlich höher angesetzt hat (vgl. etwa EuGH GRUR 2004, 674, 677 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne des hier allein maßgebenden § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 -Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 -Henkel).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Denn in einem solchen Fall werden die Durchschnittsverbraucher aus solchen Slogans gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren schließen (s. EuGH GRUR 2004, 1027 -Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne des hier allein maßgebenden § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 -Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 -Henkel).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Sp. maßgeblich abstellt, nach dem Erlass der Entscheidung EuGH GRUR 2004, 146 -Doublemint überhaupt noch als für die Unterscheidungskraft sprechendes Kriterium angesehen werden kann.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 33 W (pat) 65/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze der von der Anmelderin angeführten "Unter uns"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch in vollem Umfang angewendet werden können, nachdem der Europäische Gerichtshof in jüngeren Entscheidungen die Anforderungen an die Unterscheidungskraft deutlich höher angesetzt hat (vgl. etwa EuGH GRUR 2004, 674, 677 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD).
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