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   BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08   

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https://dejure.org/2010,27237
BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08 (https://dejure.org/2010,27237)
BPatG, Entscheidung vom 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08 (https://dejure.org/2010,27237)
BPatG, Entscheidung vom 09. März 2010 - 33 W (pat) 74/08 (https://dejure.org/2010,27237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 - THOMSON LIFE ; GRUR 2008, 343, Nr. 33 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM (" BAINBRIDGE "), jew. m. w. N.).
  • BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Dies zeige auch die Senatsentscheidung vom 9. Januar 2007 (33 W (pat) 138/05), mit der das Markenwort " DIREKTE " in Alleinstellung als schutzfähig angesehen worden ist.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 - THOMSON LIFE ; GRUR 2008, 343, Nr. 33 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM (" BAINBRIDGE "), jew. m. w. N.).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (s. Urteil des EuGH vom 16.7.1998, C-210/96 - 6-Korn-Eier/Gut Springenheide, Randnummer 31; GRUR Int. 1998, 795) wird daher angesichts der deutlichen Zeichenunterschiede keiner Verwechslungsgefahr unterliegen.
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