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   BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10   

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BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10 (https://dejure.org/2013,3198)
BPatG, Entscheidung vom 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10 (https://dejure.org/2013,3198)
BPatG, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 33 W (pat) 75/10 (https://dejure.org/2013,3198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke "Sanitec" und der prioritätsälteren Marke "SaniTec" für Waren und Dienstleistungen aus dem Sanitätsbereich

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sanitec/SaniTec (Wort-Bild-Marke)" - zur Kennzeichnungskraft - Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - unmittelbare Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zwischen Waren und darauf bezogener Dienstleistung im Sanitätsbereich kann Ähnlichkeit bestehen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10
    Maßgeblich ist, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 28) - THOMSON LIFE; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 33) - BAINBRIDGE m. w. N.).

    Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: EuGH GRUR 1998, 387 (Nr. 22) - Sabél/Puma; EuGH GRUR 1998, 922 (Nr. 17) - Canon; EuGH GRUR 2008, 343 (Nr. 48) - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 1002 (Nr. 23) - Schuhpark; BGH GRUR 2008 (Nr. 13) - Pantogast).

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10
    Die Präsenz solcher Zeichen auf dem Markt wird nämlich dazu führen, dass der Verkehr besonders auf die Unterschiede zwischen den Zeichen achtet und selbst geringe Unterschiede wahrnimmt (BGH GRUR 1967, 246, 248 - Vitapur; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage § 9 Rn. 153).
  • BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 192/98
    Auszug aus BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10
    Ob die Regeln über die Verwirkung im Widerspruchsverfahren anzuwenden sind, oder ob ihre Anwendung auf das Verletzungsverfahren beschränkt bleibt (so BPatG vom 12.12.2000, 24 W (pat) 192/98 - Ayk Soft & Power System/Aok; BPatG vom 2.3.2004, 33 W (pat) 214/02 - CD/CD), kann offenbleiben.
  • LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15

    Markenverletzung: Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Verwirkung von

    Die Dienstleistung des Kfz-Tunings fällt unter den Oberbegriff des Reparaturwesens in Klasse 37. Werden nach den Erfahrungen der angesprochenen Verkehrskreise die Waren und die Reparatur der Waren von denselben Unternehmen angeboten, so sind beide einander ähnlich ( BPatG , Beschluss vom 05.02.2013 - 33 W (pat) 75/10 -, zitiert nach juris, Rn. 30, m. w. N.).
  • BPatG, 25.10.2018 - 30 W (pat) 28/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "TAD AUDIO VERTRIEB (Wort-Bild-Marke)/TAD

    Da das Publikum um diese branchenübliche Möglichkeit weiß, wird es annehmen, dass die Widerspruchswaren "Elektronenröhren, Röhrenverstärker und Bauteile davon" einerseits sowie zugehörige, auf Audio- und Bildgeräte bezogene Reparaturdienstleistungen andererseits, die mit derselben Marke gekennzeichnet sind, von demselben Anbieter oder von wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. Richter/Stoppel, a. a .O., S. 352 mittlere Sp., unter Hinweis auf BPatG 24 W (pat) 404/89; BPatG 33 W (pat) 75/10).
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