Rechtsprechung
BPatG, 15.09.2009 - 33 W (pat) 78/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- kanzlei.biz
Widerruf der Beschwerderücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- markenmagazin:recht (Leitsatz)
Widerruf der Beschwerderücknahme
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, §§ 130a Nr. 6; 516 ZPO; § 565 ZPO analog
Per Fax ausgeübte Beschwerderücknahme kann nicht widerrufen werden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 18.09.2020 - L 20 KR 637/19
Sozialgerichtsverfahren: Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs
Sie kann daher (nachträglich) weder frei widerrufen noch entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wegen Irrtums oder Drohung (§§ 119, 123 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) angefochten werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteile vom 06.04.1960, 11/9 RV 214/57, vom 14.06.1978, 9/10 RV 31/77, und vom 24.04.1980, 9 RV 16/79, Beschlüsse vom 19.03.2002, B 9 V 75/01 B, und vom 24.04.2003, B 11 AL 33/03 B; BVerwG, Urteil vom 21.03.1979, 6 C 10/78, und Beschluss vom 09.01.1985, 6 B 222/84; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20.10.1981, VIII R 152/80; Bundespatentgericht - BPatG -, Beschluss vom 15.09.2009, 33 W (pat) 78/07; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Urteil vom 21.03.2019, 13 A 18.2365).Wegen der Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs (anders beim Anerkenntnis: vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2015, B 1 KR 1/15 R, in Aufgabe der früheren Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 01.04.1981, 9 RV 43/80, die das Anerkenntnis einem Vergleich gleichgestellt hatte) - materiell-rechtlicher Vertrag einerseits, prozessrechtlicher Vertrag andererseits - kann auch eine Prozesshandlung, die als solche einer Anfechtung nicht zugänglich ist (ständige Rspr., vgl. BSG, Urteile vom 06.04.1960, 11/9 RV 214/57, vom 14.06.1978, 9/10 RV 31/77, und vom 24.04.1980, 9 RV 16/79, Beschlüsse vom 19.03.2002, B 9 V 75/01 B, und vom 24.04.2003, B 11 AL 33/03 B; BVerwG, Urteil vom 21.03.1979, 6 C 10/78, und Beschluss vom 09.01.1985, 6 B 222/84; BFH, Urteil vom 20.10.1981, VIII R 152/80; BPatG, Beschluss vom 15.09.2009, 33 W (pat) 78/07), die aber Teil eines gerichtlichen Vergleich ist, wieder beseitigt werden, da die Prozesshandlung lediglich unselbständiges Anhängsel der materiellen Vereinbarung ist.
- BPatG, 24.03.2016 - 7 W (pat) 31/15
(Patentbeschwerdeverfahren - "Versehentliche Rücknahmeerklärung"
Bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte der Bevollmächtigte vor einerendgültigen Klärung der Frage, ob die Patentanmeldung zurückgenommen werden soll oder nicht, entweder eine entsprechende Erklärung nicht unterzeichnen dürfen oder aber durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge tragen müssen, dass die bereits unterzeichnete Erklärung nicht ohne seinen Willen nach außen gelangen konnte (vgl. BPatGE 52, 82, 85 - Widerruf der Beschwerderücknahme).c) Da somit nach den von der Rechtsprechung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen aufgestellten Grundsätzen von der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung auszugehen ist, kann dahingestellt bleiben, ob diese Grundsätze auch für Verfahrenshandlungen gelten, oder ob diese, auch wenn sie mit einem Willensmangel behaftet sind, schon aus Gründen der Rechtssicherheit gültig sind, sofern der Empfänger den Mangel nicht erkennen konnte (im letztgenannten Sinne OLG Karlsruhe NJW 1975, 1933; ebenso BPatGE 52, 82, 84 - Widerruf der Beschwerderücknahme;… vgl. auch BGH GRUR 2014, 911, juris Rn. 8 ff. - Sitzgelenk).