Rechtsprechung
OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Abrechnungszeitraum, Anpassung an Kalenderquartal
- Judicialis
VBVG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 9
Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung an des Kalenderquartal - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Möglichkeit einer § 9 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) widersprechenden Festsetzung der Betreuervergütung mit dem Ziel eines Gleichlaufs von Abrechnungszeitraum einerseits und Kalenderquartal andererseits
Verfahrensgang
- AG München, 25.04.2006 - 704 XVII 4856/05
- LG München I, 09.05.2006 - 13 T 8352/06
- OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1789 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10
Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel
- OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07
Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der …
Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184). - LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17
Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats …
Für das zweite Abrechnungsquartal (4. - 6. Monat = 16.01.2017 - 15.04.2017), ein Betreuer muss nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (BGH…, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 -, Rn. 12, juris m. w. N.), es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen in Rechnung zu stellen (OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 -, Rn. 9, juris), ergibt sich rechnerisch eine Vergütung in Höhe von 664, 40 EUR.
- OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07
Betreuervergütung: Beginn des ersten Abrechnungsquartals in Übergangsfällen
Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184). - OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen
Sinn dieser Regelung ist nur, ein praktikables Abrechnungsverfahren zu gewährleisten (vgl. Senatsentscheidung BtPrax 2006, 184 ff.). - OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06
Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung
Es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen - wie hier den 6. bis 31.3.2006 in Rechnung zu stellen (Senatsentscheidung vom 4.7.2006 - 33 Wx 117/06, zitiert in juris;… vgl. auch Fröschle aaO Rn. 335;… Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 4. Aufl. Rn.1406, 1407). - LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2006 - 13 T 1059/06