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   OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07   

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https://dejure.org/2007,6435
OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,6435)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2007 - 33 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,6435)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2007 - 33 Wx 13/07 (https://dejure.org/2007,6435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Mittellosigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1836c; ; BGB § 1836d; ; VBVG § 1 Abs. 2 Satz 2; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836c § 1836d; VBVG § 1 Abs. 2 Satz 2 § 5
    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mittellosigkeit und Betreuervergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers gegen das Vermögen des Betreuten; Notwendigkeit einer Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Maßgeblichkeit der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Ob dies auch für die Höhe der anzusetzenden Stunden gilt, bleibt unentschieden (a. A. für den Fall der Festsetzung gegen die Staatskasse OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 - 3 W 77/07).

    Durch das ab 1.7.2005 geltende 2. BtÄndG ist insoweit keine Änderung eingetreten (ebenso OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 - 3 W 77/07).

    Deshalb war hier nicht zu entscheiden, ob die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch für die Bemessung der nach § 5 VBVG anzusetzenden Zeiten im Fall der Festsetzung gegen die Staatskasse maßgebend sind (verneinend OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 aaO).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • LG Koblenz, 21.06.2000 - 2 T 187/00

    Einsatz des Einkommens eines Betreuten für die Kosten seiner Betreuung; Zur

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob wegen der Verweisung des § 1836c Nr. 1 BGB auf § 87 SGB XII die Leistung der Betreuervergütung aus der Staatskasse nach § 13 Abs. 5 Satz 1 SGB XI den Sozialleistungen gleichsteht und deshalb als Einkommen unberücksichtigt bleibt (so LG Koblenz BtPrax 2000, 222); jedenfalls ist der Einsatz des Pflegegeldes für die Betreuungskosten nicht zuzumuten, wenn es an die pflegende Person weitergegeben wird (vgl. auch Knittel BtG § 1836c Rn. 5r).
  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06

    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Sinn dieser Regelung ist nur, ein praktikables Abrechnungsverfahren zu gewährleisten (vgl. Senatsentscheidung BtPrax 2006, 184 ff.).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Ist Beschwerde eingelegt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend, weil diese gemäß § 23 FGG aufgrund des Sachverhalts zu ergehen hat, der zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung gegeben ist (BayObLGZ 1998, 301/304 = FamRZ 1998, 507/508 m.w.N.).
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • LG Koblenz, 18.01.1999 - 2 T 555/98
    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • LG München I, 03.03.2006 - 13 T 911/06
    Auszug aus OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07
    Allerdings wird teilweise angenommen, auch der Eintritt der Mittellosigkeit gehöre zu den Umständen im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbs.1 VBVG, die sich auf die Vergütung auswirken, mit der Konsequenz einer tageweisen Ermittlung der Mittellosigkeit für den entsprechenden Stundenansatzes des Betreuers (vgl. LG München I FamRZ 2006, 970; LG Koblenz NJW-RR 2006, 724).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

  • LG Koblenz, 06.03.2006 - 2 T 911/05

    Betreuer nicht vom Sparguthaben für die Bestattung bezahlen

  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

  • LG Kassel, 24.09.2012 - 3 T 420/12

    Betreuervergütung: Einsatz selbstgenutzter Immobilien; Vorleistungspflicht der

    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 33 Wx 13/07, Entscheidung der Kammer vom 17.12.2007 - 3 T 548/07; Palandt, BGB, 70. Aufl. § 1836d Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.2007 - 3 W 233/06

    Betreuervergütung: Rückgriff bei Auszahlung vorenthaltener Rente in einem Betrag;

    Deshalb begründet die anfänglich vorliegende tatsächliche Mittellosigkeit des Betroffenen zwar die Einstandspflicht der Staatskasse, schließt eine spätere Rückforderung bei geänderten Verhältnissen jedoch nicht aus (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 28. Juli 2005 - 3 W 151/05 - OLG München, Beschluss vom 21. März 2007 - 33 Wx 13/07 - OLG Frankfurt am Main, OLGR Frankfurt 2003, 75; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 a Rdnr. 11 und § 1836 e Rdnr. 6).
  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Weiterhin steht außer Streit, dass die Frage der Mittellosigkeit für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen ist, wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse; ist Beschwerde eingelegt, sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend, weil diese gemäß § 23 FGG aufgrund des Sachverhaltes zu ergehen hat, der zum Zeitpunkt der Entscheidung gegeben ist (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1188).
  • LG Kassel, 23.12.2011 - 3 T 652/11
    Für die Frage der Mittellosigkeit ist im Regelfall auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 33 Wx 13/07 , Entscheidung der Kammer vom 17.12.2007 - 3 T 548/07; Palandt, BGB, 70. Aufl. § 1836d Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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