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   OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06   

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https://dejure.org/2006,7201
OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,7201)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2006 - 33 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,7201)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2006 - 33 Wx 244/06 (https://dejure.org/2006,7201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 69; BGB § 1896; BGB § 1897; BGB § 1908b; BGB § 1908c
    Kein Antrags- oder Beschwerderecht eines Abkömmlings auf Entlassung eines Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dauer der Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3
    Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der Gutachtenerstattung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sohn des Betreuten kann sich nicht über Betreuer beschweren und die Unterbringungsdauer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Unterbringung eines Betreuten wegen der Gefahr der Selbsttötung; Entscheidung des Betreuers über Unterbringung einschließlich unterbringungsähnlicher Maßnahmen; Einwilligung des Betreuten in die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 43
  • FamRZ 2007, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist, nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 15/96

    Einwilligung eines Betreuten in seine Unterbringung in eine geschlossene

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Hätte im Übrigen die Betroffene hier tatsächlich mit natürlichem Willen wirksam in ihre freiheitsentziehende Unterbringung eingewilligt, so würde sich eine gerichtliche Entscheidung nach § 1906 Abs. 1 BGB erübrigen, weil es bereits am Begriff einer freiheitsentziehenden Unterbringung fehlte (vgl. BayObLGZ 1996, 34 = FamRZ 1996, 1375; Knittel aaO).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (OLG München FGPrax 2007, 43, 45; BtKomm/Dodegge 4. Aufl. Teil G Rn. 162).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Deshalb kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur gewahrt werden, wenn entsprechende ärztliche Einschätzungen kritisch durch das Gericht geprüft und jedenfalls als zeitliche Höchstgrenze der für erforderlich gehaltenen Unterbringung angesehen werden, wobei das selbstverständliche Gebot unberührt bleibt, dass die Maßnahme unverzüglich zu beenden ist, wenn sie sich aus medizinisch-therapeutischen Gründen als nicht mehr notwendig erweist ( OLG München , FGPrax 2007, Seiten 43 f. ).
  • LG Paderborn, 22.01.2018 - 5 T 8/18

    Zulässigkeit der mit einer Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines

    Aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten war die Dauer der Unterbringung jedoch wie aus dem Tenor ersichtlich zu verkürzen, da die Prognose im Wesentlichen aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen angestellt wird und dieser seine Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstattung des Gutachtens abgibt, weshalb die Dauer der Unterbringung nach Ansicht der Kammer an das Datum der Erstattung des Gutachtens anzulehnen ist, so dass die Unterbringungsdauer auf längstens bis zum 02.11.2018 zu verkürzen war (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - 33 Wx 244/06).
  • LG Paderborn, 30.07.2018 - 5 T 187/18

    Zulässigkeit der mit einer Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung des

    Aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten war die Dauer der Unterbringung jedoch wie aus dem Tenor ersichtlich zu verkürzen, da die Prognose im Wesentlichen aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen angestellt wird und dieser seine Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstattung des Gutachtens abgibt, weshalb die Dauer der Unterbringung nach Ansicht der Kammer an das Datum der Erstattung des Gutachtens anzulehnen ist, so dass die Unterbringungsdauer auf längstens bis zum 23.05.2019 zu verkürzen war (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - 33 Wx 244/06).
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