Rechtsprechung
OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Tod des Betreuten, Betreuervergütung bis zum Todestag
- Judicialis
BGB § 1908i; ; BGB § 1893; ; BGB § 1698b; ; VBVG § 5; ; VBVG § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 5 § 6; BGB § 1908i § 1893 § 1698b
Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer weitergehender Tätigkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuertätigkeit wird nur bis zum Todestag vergütet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütung der Tätigkeit des Betreuers bei Beendigung des Betreuungsverfahrens mit dem Tod des Betroffenen; Abgeltung der Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung; Vergütung des Betreuers für eine Tätigkeit nach dem Tod des Betroffenen über die normalen ...
Verfahrensgang
- AG München - 711 XVII 11868/96
- LG München I, 29.11.2005 - 13 T 22538/05
- OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1517
- MDR 2006, 1414
- FamRZ 2006, 1787
- Rpfleger 2006, 650
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06
Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten
Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).
- OLG Dresden, 23.01.2006 - 3 W 1523/05
Vergütung des Betreuers für den Schlussbericht
Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln Beschluss vom 5.4.2006 - 16 Wx 49/06; OLG Dresden Beschluss vom 23.1.2006 - 3 W 1523/05).
- LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05
Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung …
Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
Aus dem VBVG und den Materialien hierzu ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass eine Vergütung für Notgeschäftsführungsmaßnahmen nunmehr ausgeschlossen sein sollte (so auch Dodegge NJW 2005, 1896/1899; LG Stendal FamRZ 2006, 1063). - BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen
Auszug aus OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten im Sinne des § 1698b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234/236; 1996, 69/70; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 208; Deinert FamRZ 2002, 374).
- BGH, 06.04.2016 - XII ZB 83/14
Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des …
Über bloße Abwicklungstätigkeiten, die mit der Pauschalvergütung abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 1787; OLG Köln FG-Prax 2006, 163; OLG Dresden FamRZ 2006, 1483;… MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 37), hinausgehende Tätigkeiten des Betreuers sind aber nicht vorgetragen worden. - LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09
Vergütung des Gegenbetreuers nach dem Tod des Betreuten
Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 09.08.2006 (NJW-RR 2006, 1517) für den Fall der Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB entschieden, dass der Zeitaufwand nach Einzelaufstellung konkret zu vergüten ist. - LG Meiningen, 19.12.2006 - 3 T 249/06 So könnten Betreuer versucht sein, die nach dem Tode noch zu erbringenden Leistungen möglichst spät durchzuführen, um möglichst lange die Pauschalvergütung zu erhalten (vgl. LG Wuppertal, FamRZ 2006/1063 ; LG Duisburg, Bt-Prax 2006, 117; OLG Dresden, FamRZ 2006, 1483 ; OLG Köln, FG-Prax 2006, 163; OLG München, Beschluss vom 09.08.2006, Az. 33 Wx 249/05 ).