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   OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05   

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https://dejure.org/2005,8772
OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05 (https://dejure.org/2005,8772)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.2005 - 33 Wx 86/05 (https://dejure.org/2005,8772)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 2005 - 33 Wx 86/05 (https://dejure.org/2005,8772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung wegen Selbstgefährdung, Erforderlichkeitsgrundsatz

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 70g Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 70m Abs. 1; ; BGB § 1906 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei Selbstgefährdung durch Weglaufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung; Relevanz der Personalsituation der Einrichtung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung; Prüfung einer für den Betroffenen milderen Form der Unterbringung mir mehr ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung (hier: Weglaufen eines dementen Heimbewohners) hat das Gericht die Personalsituation der Einrichtung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172).

    Ein erheblicher Gesichtspunkt ist, wie sich die Unterbringung konkret für den Betroffenen auswirkt, in welchem Ausmaß sie von ihm als Einschränkung der ihm verbliebenen Lebensqualität empfunden wird (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).

    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).

    Einen erheblichen Gesichtspunkt stellt nicht zuletzt die Frage dar, wie sich die Unterbringung konkret für die Betroffene auswirkt und in welchem Ausmaß sie diese als Einschränkung der ihr verbliebenen Lebensqualität empfindet (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung (hier: Weglaufen eines dementen Heimbewohners) hat das Gericht die Personalsituation der Einrichtung grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172).

    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).

  • LG Berlin, 27.09.1990 - 83 T 265/90
    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Hierbei ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass das Gericht die Personalsituation der Einrichtung hinzunehmen hat (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1994, 992; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; LG Berlin FamRZ 1991, 365/369; BtKomm/Dodegge Rn. G 64; MünchKommBGB/Schwab 3. Aufl. § 1906 Rn 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
    Für die Gefahrenprognose maßgeblich sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände (BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Finanzielle Erwägungen, wie sie insbesondere dem für eine Einrichtung geltenden Personalschlüssel zugrunde liegen, können einer Maßnahme nicht den Charakter einer Freiheitsentziehung im Sinn des § 1906 BGB nehmen (zur Berücksichtigung dieser Umstände im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vgl. etwa OLG München OLGR 2006, 73, 75).
  • AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11

    Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers

    12 Bei der erforderlichen Gesamtabwägung ist darüber hinaus zu betrachten, wie sich die freiheitsentziehende Maßnahme konkret auf die betroffene Person auswirkt, in solchem Ausmaß sie von ihr als Einschränkung einer ihr verbliebenen Lebensqualität empfunden wird und in welchem Umfang sie für die Betroffene gleichwohl zur Abwendung einer Selbstgefährdung hinnehmbar ist (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138; OLG Hamm BtPrax 1993, 172; OLGR München 2006, 73).

    Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hierzu festgestellt hat, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme die Realität der Personalausstattung des Pflegeheims sowie die vom Pflegeheim nicht getragenen Kosten für alternative Maßnahmen grundsätzlich hinzunehmen seien (OLG Frankfurt, BtPrax 1993, 138, 139; in die gleiche Richtung: OLG Hamm BtPrax 1993, 172, 174; OLGR München 2006, 73) wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wirtschaftliche Erwägungen bei der Suche nach milderen Mitteln grundsätzlich keine Rolle spielen dürfen (BayObLG BtPrax 1994, 211, 212; OLG Schleswig R&P 1991, 36; LG Berlin R&P 1990, 178).

  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Des weiteren ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; OLG München FamRZ 2006, 63; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05

    Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren

    Hierzu wird auf den auch der Verfahrenspflegerin bekannten Senatsbeschluss vom 1.8.2005 - 33 Wx 86/05 Bezug genommen, welcher dieselbe Unterbringungseinrichtung betrifft.
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