Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 29.08.2013 - 33 C 1402/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Anforderungen an eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Heizungsausfall führt nicht automatisch zur Mietminderung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine pauschale Minderung bei "einer" kaputten Heizung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eine kaputte Heizung führt nicht automatisch zu einer Mietminderung
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine pauschale Minderung bei "einer" kaputten Heizung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Substanziierungsanforderungen für Mietminderung bei Funktionsstörung der Heizung? (IMR 2013, 456)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11
Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.08.2013 - 33 C 1402/13
Im Übrigen steht der Beschluss des BGH vom 25.10.2011 nicht im Einklang mit den Gründen des Urteils vom 29.02.2012 (VIII ZR 155/11, in: NZM 2012, 1647), wonach bei Lärmstörungen eine Beschreibung erforderlich ist, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten. - OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 24 U 222/09
Hohe Heizkosten als Mangel einer Mietsache
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.08.2013 - 33 C 1402/13
Denn der Mieter hat stets hinreichende Anknüpfungstatsachen vorzutragen, die eine Einstufung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung und eine Beurteilung der Minderungsquote ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2010 - I - 24 U 222/09; Wetekamp, in: NZM 2012, 441; Streyl, in: NZM 2012, 104). - BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11
Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.08.2013 - 33 C 1402/13
Der Auffassung des BGH (Beschl. v. 25.10.2011 - VIII ZR 125/11, in: NZM 2012, 109, 110), es genüge, wenn der Mieter vorbringt, ein Heizkörper funktioniere nicht, folgt das Gericht nicht.