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   AG Frankfurt/Main, 11.06.1993 - 33 C 418/93 - 27   

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https://dejure.org/1993,4990
AG Frankfurt/Main, 11.06.1993 - 33 C 418/93 - 27 (https://dejure.org/1993,4990)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.06.1993 - 33 C 418/93 - 27 (https://dejure.org/1993,4990)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 33 C 418/93 - 27 (https://dejure.org/1993,4990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Pkw-Schaden durch herabgefallenen Kastanienast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Mieters bei Vorliegen eines Mangels in Form einer Kastanie über einem vermieteten Parkplatz bei Vertragsschluss; Anwendbarkeit der Grundsätze des Verschuldens bei Vertragsschluss (cic) bei fehlender Aufklärungüber Mängel der Mietsache; Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 414
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Frankfurt/Main, 10.11.2017 - 32 C 365/17

    Walnüsse fallen auf Auto: Grundstückseigentümer haftet nicht für Schäden

    Entsprechend muss der Sicherungspflichtige weder für die dem Verkehr bekannten natürlichen Eigenschaften noch für auf Naturgewalten beruhende besondere Gefahren einstehen (AG Frankfurt, NJW-RR 1994, 414).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2002 - 4 U 100/02

    Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde für von einem Straßenbaum herabfallende

    Der Sicherungspflichtige muss weder für die dem Verkehr bekannten natürlichen Eigenschaften noch für auf Naturgewalten beruhende besondere Gefahren einstehen (AG Frankfurt, NJW-RR 1994, 414).
  • AG Coburg, 28.11.2019 - 12 C 1657/19

    Kein Geld für Fahrzeugschäden durch Baumharz: Zur Verantwortlichkeit des

    Der Umstand, dass durch äußere Einwirkungen, wie hier durch Baumharz, ein auf der Mietfläche befindlicher PKW beschädigt wurde, führt nicht zu einem Mangel des Mietobjekts (BGH, NJW 2009, 142; AG Hannover ZMR 2011/138 f.; LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 12.03.2015, 15 5 79/14; AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11 1993 - 33 C 418/93 - 27).

    Es ist allgemein bekannt, dass beim Parken unter einem Baum mit natürlichen Reaktionen des Baumes, z.B. Laub- und Fruchtfall oder Absondern von Harz gerechnet werden muss (so auch AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11 1993 33 C 418/93 27).

    Eine derartige Verkehrssicherungspflicht des Eigentümer eines Parkplatzes wird nach ständiger Rechtsprechung nicht angenommen (sb AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11 1993 33 C 418/93 -.

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10

    Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

    Die Voraussetzungen des § 779 BGB (als Sonderfall zu § 313 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1993, IX ZR 34/93, NJW-RR 1994, 414, dort Rn 16; Palandt-Sprau, a.a.O., § 779, Rn 13 mwN) liegen nicht vor.
  • AG Potsdam, 22.07.2009 - 20 C 55/09
    Im Übrigen hat in die Bewertung einzufließen, dass für Bäume wie Eichen oder Kastanien allgemein bekannt ist, dass sie zu bestimmten Zeiten Früchte abwerfen, so dass Nutzer anliegender Grundstücke sich darauf einstellen können bzw. solche Gefahren hinzunehmen haben (siehe etwa Amtsgericht Heilbronn vom 29. März 1995, 7 C 1161/05; Amtsgericht Frankfurt am Main, NJW-RR 1994, 414).
  • LG Coburg, 25.02.2020 - 33 S 1/20
    Dem Mieter eines Parkplatzes, der unter einem (gesunden) Baum liegt, ist beispielsweise bekannt, dass zur Reifezeit von Kastanienbäumen Früchte herabfallen und dass durch derartige Ereignisse in Reichweite des Baumes geparkte Autos beschädigt werden können, vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 11.06.1993, Az. 33 C 418/93.
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