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   LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18   

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https://dejure.org/2020,46933
LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18 (https://dejure.org/2020,46933)
LG Köln, Entscheidung vom 17.11.2020 - 33 O 123/18 (https://dejure.org/2020,46933)
LG Köln, Entscheidung vom 17. November 2020 - 33 O 123/18 (https://dejure.org/2020,46933)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Düsseldorf, 03.08.2018 - 33 O 11/18

    Ersatzpflicht bzgl. des Verlustes oder Fehlleitung von zwei Sendungen im

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    Im Übrigen wird auf die gewechselten Schriftsätze und ihre Anlagen sowie auf die beigezogene Akte 33 O 11/18 Bezug genommen.

    a) Dass und warum der Unterlassungsanspruch in dem noch streitigen Umfang besteht, hat die Kammer bereits im Verfügungsverfahren (Az. 33 O 11/18) eingehend geprüft und bejaht.

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    Der Abgemahnte kann sich in der Sache zwar durch eine negative Feststellungsklage schützen, da das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben ist (BGH, Urt. vom 12.07.1995 - I ZR 85/93, Funny Paper, zit. nach juris; BGH, Urt. vom 05.10.2000 - I ZR 224/98, Verbandsklage gegen Vielfachabmahner, zit. nach juris).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    Das vom Beklagten zitierte Urteil BGH, Urt. vom 12.12.2006, VI ZR 175/05, zit. nach juris betrifft eine andere Konstellation.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 6 U 30/14

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    Die Wiederholungsgefahr ist damit entfallen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Dezember 2014 - 6 U 30/14 -, Rn. 10 - 15, juris).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    Der Abgemahnte kann sich in der Sache zwar durch eine negative Feststellungsklage schützen, da das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben ist (BGH, Urt. vom 12.07.1995 - I ZR 85/93, Funny Paper, zit. nach juris; BGH, Urt. vom 05.10.2000 - I ZR 224/98, Verbandsklage gegen Vielfachabmahner, zit. nach juris).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2020 - 33 O 123/18
    d) Die Kammer konnte unbeschadet der Streitgegenstandslehre der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11, Biomineralwasser, zit. nach juris) einzelne Bezeichnungen des Beklagten als Spezialist differenziert bewerten und unterschiedlichen Wertungen unterziehen.
  • LG Berlin, 17.05.2022 - 16 O 183/21

    Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Cookie-Einsatz; Erforderlichkeit der

    Insofern das Landgericht Köln in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 17.11.2020 zum Az. 33 O 123/18 in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden hat, kann dem hier angesichts der insoweit eindeutigen Linie des Bundesgerichtshofes nicht gefolgt werden.
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