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   LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14   

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https://dejure.org/2015,10501
LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14 (https://dejure.org/2015,10501)
LG München I, Entscheidung vom 31.03.2015 - 33 O 15881/14 (https://dejure.org/2015,10501)
LG München I, Entscheidung vom 31. März 2015 - 33 O 15881/14 (https://dejure.org/2015,10501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bei Bekanntgabe des Preises auf Anfrage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch und Erstattung von Abmahnkosten wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts; Angebot von Waren an Letztverbraucher ohne Angabe des Gesamtpreises im Internet

  • rewis.io

    Preisangabe beim Möbelkauf im Fernabsatz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    "Preis auf Anfrage" ist wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Onlineshop verstößt gegen die Preisangaben-Verordnung, wenn Preise nur auf Anfrage mitgeteilt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    "Preis auf Anfrage" auf Webseite unzulässig, wenn konkret Produkte beworben werden und die Internetseite Verbraucher zu einer Preisanfrage veranlassen können

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Produktkonfigurator im Web: "Preis auf Anfrage" reicht nicht

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Preis nur auf Anfrage" ist rechtswidrig im Online-Shop

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrig: Preis nur auf Anfrage

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: "Preis auf Anfrage" in Online-Shops nicht erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preise lediglich auf Anfrage in Online-Shop wettbewerbswidrig

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: "Preis auf Anfrage" in Online-Shops nicht erlaubt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ein "Preis auf Anfrage" ist wettbewerbswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Preise nicht nur auf Anfrage!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Preis auf Anfrage" bei konfigurationsbedürftiger Ware nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Preis nur auf Anfrage" ist rechtswidrig im Online-Shop

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 528 (Ls.)
  • K&R 2015, 424
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Auszug aus LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14
    Maßgeblich ist also, ob die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulässt (Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 33. Auflage 2015, § 1 PAngV Rdnr. 5; BGH GRUR 2014, 403 Rdnr. 8 - DER NEUE).

    Der Begriff des Anbietens von Waren gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst dabei jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung und entspricht dem Begriff der "Aufforderung zum Kauf" gem. Art. 7 Abs. 4 der UGP-RL bzw. dem Begriff des "Angebots" in § 5 a Abs. 3 UWG (BGH GRUR 2014, 403 Rdnr. 8 - DER NEUE; Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 33. Auflage 2015, § 1 PAngV Rdnr. 5).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14
    (2.) Der Europäische Gerichtshof hat hierzu klargestellt, dass nur eine restriktive Auslegung des Begriffs der "Aufforderung zum Kauf" mit dem Ziel der UGP-Richtlinie im Einklang stehe, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. EuGH GRURInt 2011, 726 Rdnr. 29 - Konsumentenombudsmannen/Ving Sverige).

    Der Ausdruck "den Verbraucher dadurch in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen" ist laut EuGH nicht als zusätzliche Voraussetzung für die Einstufung als Aufforderung zum Kauf zu verstehen, sondern als Hinweis auf den Zweck der Erfordernisse, die in Bezug auf die Merkmale und den Preis des Produkts festgelegt worden sind, damit der Verbraucher über ausreichende Informationen verfügt, um in der Lage zu sein, einen Kauf zu tätigen (EuGH, GRURInt 2011, 726 Rdnr. 30 - Konsumenten Ombudsmann/Ving Sverige).

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14
    Insbesondere weiß der durchschnittliche Internetnutzer, dass Informationen zu angebotenen Waren auf mehreren Seiten verteilt sein können, die untereinander durch Links verbunden sind (BGH GRUR 2008, 84 Rdnr. 30 - Versandkosten; Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 33. Auflage 2015, § 1 PAngV Rdnr. 47).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14
    Dabei ist Art. 2 k) der UGP-Richtlinie nach den Vorgaben des EuGH dahin auszulegen, dass der Begriff "geschäftliche Entscheidung" sämtliche Entscheidungen erfasst, die mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts unmittelbar zusammenhängen (EuGH GRUR 2014, 196 Rdnr. 38 - Trento Sviluppo/AGCM).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus LG München I, 31.03.2015 - 33 O 15881/14
    Wird der Kunde - wie hier-, wenn auch rechtlich unverbindlich, tatsächlich aber schon gezielt, auf den Erwerb einer Ware angesprochen, liegt ein "Anbieten" im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV vor (vgl. BGH GRUR 1982, 493 - Sonnenring).
  • OLG München, 17.12.2015 - 6 U 1711/15

    Preisangabe bei Möbelkonfigurator im Internet

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14, abgeändert.

    Zur Begründung ist im Ersturteil (K&R 2015, 424 = MD 2015, 671), auf dessen tatsächliche Feststellungen gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, ausgeführt:.

    die Klage unter Aufhebung des am 31.03.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az. 33 O 15881/14, abzuweisen.

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