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   LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07   

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https://dejure.org/2008,22533
LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07 (https://dejure.org/2008,22533)
LG Köln, Entscheidung vom 11.11.2008 - 33 O 210/07 (https://dejure.org/2008,22533)
LG Köln, Entscheidung vom 11. November 2008 - 33 O 210/07 (https://dejure.org/2008,22533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen unzulässiger gezielter Behinderung eines Mitbewerbers; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen Unternehmen; Wettbewerbswidriges Verhalten durch Vermarktung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 18/03

    Auftreten eines Telefonauskunftsdienstes im Geschäftsverkehr; Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Als unlauterer Kundenfang wird es auch angesehen, wenn jemand von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen ausnutzt oder mit einer Telefonnummer wirbt, die derjenigen eines unmittelbaren Mitbewerbers zum Verwechseln ähnlich ist (LG Leipzig, GRUR-RR 2003, 224 - 0800-Einwahl; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 151 - Telefonauskunft 11881; weitere Einzelheiten, Fallbeispiele und Nachweise bei Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.25 ff. [10.27]; Piper / Ohly , a.a.O., Rn. 10/45 ff.).

  • OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 154/01

    "Schuhmarkt.de"

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • OLG Köln, 02.09.2005 - 6 U 39/05

    Internetadresse mit Umlauten - Sicherung eines Gattungsbegriffs in

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 15.02.2001 - 3 U 126/99

    Wettbewerbswidrige Behinderung eines Arzneimittelherstellers durch ein

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies lässt sich nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller objektiven Umstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Mitbewerber, der Verbraucher, der sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; GRUR 2002, 902 [905] - Vanity-Nummern; GRUR 2004, 877 [879] - Werbeblocker; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 77 - schuhmarkt.de; GRUR-RR 2004, 151 [152] - Telefonauskunft 11881; Senat, GRUR-RR 2006, 19 - schlüsselbänder.de; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.; Piper / Ohly , a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Danach ist insbesondere das Eindringen in den Kundenkreis eines Mitbewerbers zwar grundsätzlich nicht als unlauter anzusehen; denn der Mitbewerber hat kein geschütztes Recht auf Erhaltung seiner Kundschaft und das Ausspannen von Kunden, auch wenn es zielbewußt und systematisch geschieht, liegt im Wesen des Wettbewerbs (BGH, GRUR 2002, 548 [549] - Mietwagenkostenersatz).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04

    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer

    Auszug aus LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07
    Der Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 10 UWG), der die sogenannte individuelle Mitbewerberbehinderung umfasst und durch dessen weite, generalklauselartige Fassung alle Erscheinungsformen des Behinderungswettbewerbs einbezogen werden sollten (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 15/1487 S. 19), setzt im Unterschied zur allgemeinen Marktbehinderung (Marktstörung) voraus, dass sich das beanstandete Verhalten innerhalb eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG) gegen ein oder mehrere bestimmte Unternehmen richtet (Senat, GRUR-RR 2005, 168 f. - Glow by J. Lo).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06

    Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft

  • LG Leipzig, 18.12.2002 - 5 O 8075/02

    Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

  • OLG Köln, 05.06.2009 - 6 U 223/08

    Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.11.2008 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 210/07 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der (Unterlassungs-) Ausspruch zu Nr. 1 1 wie folgt lautet:.
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