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   LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02   

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https://dejure.org/2002,16272
LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02 (https://dejure.org/2002,16272)
LG Köln, Entscheidung vom 05.11.2002 - 33 O 325/02 (https://dejure.org/2002,16272)
LG Köln, Entscheidung vom 05. November 2002 - 33 O 325/02 (https://dejure.org/2002,16272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeitsvermutung bei Erlangung positiver Kenntnis unmittelbar nach Einführung der beanstandeten Rasierapparate auf dem deutschen Markt; Vereinbarkeit des Vertriebs der Rasierer der Serien RS 2000 und RS 9000 mit § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02
    Soweit sich die Antragsgegnerin insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes "MAC Doc" (GRUR 1999, 161ff.) beruft, folgt aus dieser Entscheidung hier nichts anderes.

    Nach dieser Entscheidung bildet der Schutz bekannter Marken nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 und § 15 Abs. 3 MarkG zwar grundsätzlich eine abschließende Regelung, die allerdings dann einen ergänzenden Schutz durch die Regelungen des Wettbewerbsrechts zulässt, wenn jener markenrechtliche Schutz versagt, also nicht greift (BGH GRUR 1999, 161, 162).

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02
    Die von den Antragstellerinnen vertriebenen Drei-Scherkopf-Rasierer weisen wettbewerbliche Eigenart auf, also Merkmale, die geeignet sind, dem Verkehr die Unterscheidung von gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller zu ermöglichen (vgl. nur BGH WRP 1986, 377, 378 - Beschlagprogramm; BGH WRP 2000, 493, 495 - Modulgerüst).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen eine Wechselwirkung besteht (s. BGH NJW-RR 2000, 338 - Rollstuhlnachbau).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02
    Unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung verstößt gegen § 1 UWG, wer ein fremdes Erzeugnis unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Produkt in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles Erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (s. statt vieler BGH GRUR 1996, 210, 211 - Vakuumpumpen).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02
    Die von den Antragstellerinnen vertriebenen Drei-Scherkopf-Rasierer weisen wettbewerbliche Eigenart auf, also Merkmale, die geeignet sind, dem Verkehr die Unterscheidung von gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller zu ermöglichen (vgl. nur BGH WRP 1986, 377, 378 - Beschlagprogramm; BGH WRP 2000, 493, 495 - Modulgerüst).
  • OLG Köln, 10.03.1995 - 6 U 154/94

    Dringlichkeit; wissenschaftlich ungesicherte Werbeauslobung

    Auszug aus LG Köln, 05.11.2002 - 33 O 325/02
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine dringlichkeitsschädliche Kenntnis voraussetzt, dass einem Antragsteller die tatsächlich für den Markt bestimmte Ausstattung konkret bekannt ist (OLG Köln GRUR 1995, 520), und insoweit eine gewisse Zeitspanne in Rechnung gestellt werden muss, innerhalb derer entsprechende Recherchen durch den Antragsteller vorgenommen werden (vgl. Köhler/Piper, UWG, § 25 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Die Berufung der Aufhebungsklägerin gegen das am 05.10.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 325/02 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 70/07

    "Drei-Scherkopf-Rasierer" - Bindungswirkung der Markeneintragung für das

    Die Sach- und Rechtslage hat sich gegenüber derjenigen, über welche die auch nunmehr befassten Spruchkörper im Rahmen des beigezogenen Verfügungsverfahrens der Antragstellerinnen gegen eine frühere Vertreiberin von "S."-Drei-Scherkopf-Rasierern - 33 O 325/02 LG Köln (6 U 192/02 und 6 U 203/04 OLG Köln) - zu entscheiden hatten, verändert.
  • OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02

    Vertrieb elektrischer Drei-Scherkopf-Rasierapparate ; Antrag auf Erlass einer

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 05.11.2002 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 325/02 - wird zurückgewiesen.
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