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   LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20   

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https://dejure.org/2020,41581
LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20 (https://dejure.org/2020,41581)
LG Köln, Entscheidung vom 21.07.2020 - 33 O 34/20 (https://dejure.org/2020,41581)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - 33 O 34/20 (https://dejure.org/2020,41581)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 30.01.2020 - C-524/18

    Dr. Willmar Schwabe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit -

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Ein "Beifügen" erfordert indes außer einem für den Verbraucher erkennbaren inhaltlichen Zusammenhangs der Angaben die sofortige Wahrnehmung auch eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs, was grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft der Angaben voraussetzt und beispielsweise bei Angaben auf Vor- und Rückseite einer Verpackung ausnahmsweise auch durch einen ausdrücklichen Hinweis etwa in Form eines Sternchenzusatzes erfüllt werden kann, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 47 f., zit. nach juris).

    Ein "Beifügen" erfordert wie bereits dargelegt außer einem für den Verbraucher erkennbaren inhaltlichen Zusammenhangs der Angaben die sofortige Wahrnehmung auch eines unmittelbaren visuellen Zusammenhangs, was grundsätzlich eine räumliche Nähe oder unmittelbare Nachbarschaft der Angaben voraussetzt und beispielsweise bei Angaben auf Vor- und Rückseite einer Verpackung ausnahmsweise auch durch einen ausdrücklichen Hinweis etwa in Form eines Sternchenzusatzes erfüllt werden kann, wenn damit klar und für den Verbraucher vollkommen verständlich die inhaltliche Entsprechung zwischen den gesundheitsbezogenen Angaben und dem Verweis in räumlicher Hinsicht sichergestellt wird (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-524/18 -, Rn. 47 f., zit. nach juris).

  • KG, 04.11.2016 - 5 U 3/16
    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Ob eine Aussage auf das gesundheitliche Wohlbefinden abzielt, ist dabei auch anhand der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO aufgeführten Fallgruppen zu beurteilen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 04. November 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 72, juris).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Angesichts des Umstandes, dass die HCVO Verbraucher vor irreführenden Angaben schützen soll (vgl. Erwägungsgrund 16 der HCVO) ist keine andere Bewertung gerechtfertigt, als sie im Rahmen des gleichermaßen vor Irreführungen schützenden § 5 UWG bezogen auf mehrdeutige und nur in einer Variante irreführende Aussagen vorgenommen wird (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 2012, 1053 Rn. 17 - Marktführer Sport).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Es handelt sich um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 10 Abs. 3 HCVO, weil sie nicht wie für eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe nach Art. 10 Abs. 1 HCVO erforderlich (BGH GRUR 2016, 412 Rn. 33 f. - Lernstark) einen konkreten Zusammenhang zwischen der behaupteten gesundheitsbezogenen Wirkung und bestimmten Körperfunktionen herstellt.
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Angesichts des Umstandes, dass die HCVO Verbraucher vor irreführenden Angaben schützen soll (vgl. Erwägungsgrund 16 der HCVO) ist keine andere Bewertung gerechtfertigt, als sie im Rahmen des gleichermaßen vor Irreführungen schützenden § 5 UWG bezogen auf mehrdeutige und nur in einer Variante irreführende Aussagen vorgenommen wird (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 436, 438 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; BGH GRUR 2012, 1053 Rn. 17 - Marktführer Sport).
  • BGH, 28.11.2006 - VIII ZB 52/06

    Wirksamkeit der Urteilszustellung an den unterbevollmächtigten Terminsvertreter

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Nicht ausreichend ist dagegen eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen (Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 172 ZPO, Rn. 5; BGH, NJW-RR 2007, 356).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Geht ein Unternehmen gegen einen Dritten vor, der durch seine geschäftliche Handlung ein fremdes Unternehmen fördert, so muss das von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG vorausgesetzte konkrete Wettbewerbsverhältnis zu dem geförderten Unternehmen bestehen (BGH WRP 2014, 552 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte).
  • OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04

    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Wer für die Vertretung im Rahmen des Abmahnverfahrens bevollmächtigt ist, verfügt im Zweifel nicht über eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zustellungen in einem sich anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht bereits dann, wenn zwischen den Vorteilen, die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH WRP 2014, 1307 - nickelfrei).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit

    Auszug aus LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Im Rahmen der Entscheidung über den Widerspruch können innerhalb eines Streitgegenstands dabei auch die Gründe ausgetauscht werden, auf den der Erlass der einstweiligen Verfügung gestützt wird, wenn der Antragsteller hierzu bereits in seinem Antrag auf den Erlass der Verfügung vorgetragen hat (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2014, 410, 412, betreffend das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO).
  • KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16

    Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der

  • OLG Hamburg, 22.12.2017 - 3 W 38/17

    Sportzubehör - Heilung eines Zustellungsmangels: Zustellung einer

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