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   LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 42/17   

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https://dejure.org/2018,4880
LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 42/17 (https://dejure.org/2018,4880)
LG Köln, Entscheidung vom 09.01.2018 - 33 O 42/17 (https://dejure.org/2018,4880)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 33 O 42/17 (https://dejure.org/2018,4880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen PBefG bei 50 Prozent Rabatt auf Taxikosten bei bargeldloser Zahlung und Buchung über das Internet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 22.03.2016 - 33 O 220/15

    Rabattverbot für MyTaxi

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 42/17
    Die erkennende Kammer wies einen Verfügungsantrag der Klägerin mangels Dringlichkeit mit Beschluß vom 16.11.2015 zurück, Az.: 33 O 220/15.

    Die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens, Az.: 33 O 220/15, sowie OLG Köln, Az.: 6 W 134/15, lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/15

    Asociación Profesional Elite Taxi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 42/17
    Diese Bewertung steht im Einklang mit der Beurteilung durch den EuGH in der Rechtssache C-434/15 - Asociación Profesional Elite Taxi / Uber Systems Spain SL.
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 42/17
    Dabei sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH' GRUR 2006, 1042, Rn. 16 - Kontaktanzeigen).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 42/17
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann anzunehmen, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, daß das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 2007, 978 Rn. 16 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer).
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