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   LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11   

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LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2018,13305)
LG Köln, Entscheidung vom 16.05.2018 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2018,13305)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2018,13305)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Da die gesamten Beziehungen des Urhebers zum Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen sind, können nach Maßgabe der Umstände aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (BGH, GRUR 2012, 496, Rn. 25 - Das Boot; BGH, GRUR 2012, 1248, Rn. 55 - Fluch der Karibik).

    Quantitativ soll ein den Anspruch begründendes "auffälliges" Missverhältnis - entgegen der noch zu § 36 UrhG a.F. ergangenen BGH-Entscheidung (GRUR 1996, 763, 765 f. - Salome II) bereits jedenfalls dann vorliegen, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Vergütung abweicht (BGH, GRUR 2012, 496, 498 - Das Boot - unter Verweisung auf BT-Drs. 14/8058, 19; BGH WRP 2013, 65, 70 - Fluch der Karibik; OLG München, ZUM 2013, 47, 52 f.).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Da die gesamten Beziehungen des Urhebers zum Nutzungsberechtigten zu berücksichtigen sind, können nach Maßgabe der Umstände aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (BGH, GRUR 2012, 496, Rn. 25 - Das Boot; BGH, GRUR 2012, 1248, Rn. 55 - Fluch der Karibik).

    Quantitativ soll ein den Anspruch begründendes "auffälliges" Missverhältnis - entgegen der noch zu § 36 UrhG a.F. ergangenen BGH-Entscheidung (GRUR 1996, 763, 765 f. - Salome II) bereits jedenfalls dann vorliegen, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Vergütung abweicht (BGH, GRUR 2012, 496, 498 - Das Boot - unter Verweisung auf BT-Drs. 14/8058, 19; BGH WRP 2013, 65, 70 - Fluch der Karibik; OLG München, ZUM 2013, 47, 52 f.).

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14

    GVR Tageszeitungen I - Angemessene Urhebervergütung des Journalisten:

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Die angemessene Vergütung ist dann gemäß § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG nach einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen (BGH, GRUR 2016, 62, Rn. 13 - GVR Tageszeitungen I).

    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist, können auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen - wie hiernicht vorliegen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; BGH, GRUR 2016, 62, Rn. 16 - GVR Tageszeitungen I; BGH, GRUR 2016, 67, Rn. 9 - GVR Tageszeitungen II; BGH, GRUR 2016, 1296 - GVR Tageszeitungen III).

  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 86/13

    Durchsetzung des urheberrechtlichen Fairnessausgleichs

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Das Oberlandesgericht Köln hat die landgerichtliche Entscheidung mit Urteil vom 17.01.2013, Az. 6 U 86/13, Bl. 417 ff. d.A., teilweise abgeändert und die Beklagte auf der ersten Stufe verurteilt, a) dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über alle Bruttoeinnahmen (ohne Vorwegabzug der den Verwertungsgewinn schmälernden Aufwendungen wie insbesondere der Herstellungs- und Vertriebskosten), die sie mit nachgenannten Sendefolgen der Fernsehserie "Alarm für Cobra 11".

    Eine abweichende Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den Gründen des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Köln vom 10.01.2014, Az. 6 U 86/13.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Die Branchenübung schließt freilich ein Missverhältnis nicht per se aus (BGH GRUR 2002, 602, 604 - Musikfragmente - zu § 36 aF).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Die Kosten der Beklagten sind nach herrschender Auffassung grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender; Soppe, in: Beck'scher Online-Kommentar, Urheberrecht, Ahlberg/Götting, 15. Edition, Stand: 01.01.2017, § 32 a, Rn. 20), so daß vom Netto-Erlös auszugehen ist.
  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 65/94

    "Salomé II"; Auswirkungen gesetzlicher Schutzfristverlängerungen auf bestehende

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Quantitativ soll ein den Anspruch begründendes "auffälliges" Missverhältnis - entgegen der noch zu § 36 UrhG a.F. ergangenen BGH-Entscheidung (GRUR 1996, 763, 765 f. - Salome II) bereits jedenfalls dann vorliegen, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Vergütung abweicht (BGH, GRUR 2012, 496, 498 - Das Boot - unter Verweisung auf BT-Drs. 14/8058, 19; BGH WRP 2013, 65, 70 - Fluch der Karibik; OLG München, ZUM 2013, 47, 52 f.).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 S. 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist, können auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen - wie hiernicht vorliegen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison; BGH, GRUR 2016, 62, Rn. 16 - GVR Tageszeitungen I; BGH, GRUR 2016, 67, Rn. 9 - GVR Tageszeitungen II; BGH, GRUR 2016, 1296 - GVR Tageszeitungen III).
  • OLG München, 14.06.2012 - 6 U 636/11
    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Quantitativ soll ein den Anspruch begründendes "auffälliges" Missverhältnis - entgegen der noch zu § 36 UrhG a.F. ergangenen BGH-Entscheidung (GRUR 1996, 763, 765 f. - Salome II) bereits jedenfalls dann vorliegen, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Vergütung abweicht (BGH, GRUR 2012, 496, 498 - Das Boot - unter Verweisung auf BT-Drs. 14/8058, 19; BGH WRP 2013, 65, 70 - Fluch der Karibik; OLG München, ZUM 2013, 47, 52 f.).
  • LG Berlin, 19.07.2011 - 15 O 632/07
    Auszug aus LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
    Diese bemessen sich nicht nach dem, was in einer Branche als höchstes oder niedrigstes Honorar gezahlt wird, sondern es ist ein Mittelwert zu bilden (LG Berlin, ZUM-RD 2012, 281, 283).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14

    GVR Tageszeitungen II - Urheberrecht: Anwendungsbereich der angemessenen

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 20/15

    GVR Tageszeitungen III - Gemeinsame Vergütungsregeln für die Einräumung von

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Rechtsprechung
   LG Köln, 26.05.2015 - 33 O 836/11   

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https://dejure.org/2015,106177
LG Köln, 26.05.2015 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2015,106177)
LG Köln, Entscheidung vom 26.05.2015 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2015,106177)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2015,106177)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 86/13

    Durchsetzung des urheberrechtlichen Fairnessausgleichs

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2015 - 33 O 836/11
    Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17.01.2014 -6 U 86/13- erfolgten Verurteilung, nämlich.
  • OLG Köln, 14.08.2015 - 6 W 75/15

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Rechte an einer Fernsehserie

    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Landgerichts Köln vom 26. Mai 2015 - 33 O 836/11 SH I - teilweise dahingehend abgeändert, dass zur Erzwingung der im vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17. Januar 2014 - 6 U 86/13 - erfolgten Verurteilung, wie sie in dem Beschluss des Landgerichts näher bezeichnet worden ist, ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500, 00 EUR ein Tag Zwangshaft, diese zu vollstrecken an der Geschäftsführerin der Schuldnerin, verhängt wird.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.05.2013 - 33 O 836/11   

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https://dejure.org/2013,51478
LG Köln, 07.05.2013 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2013,51478)
LG Köln, Entscheidung vom 07.05.2013 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2013,51478)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 33 O 836/11 (https://dejure.org/2013,51478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 976
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 86/13

    Durchsetzung des urheberrechtlichen Fairnessausgleichs

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.05.2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 836/11 - teilweise abgeändert.
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