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   LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13 U.   

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https://dejure.org/2013,37822
LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13 U. (https://dejure.org/2013,37822)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2013 - 33 O 95/13 U. (https://dejure.org/2013,37822)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 33 O 95/13 U. (https://dejure.org/2013,37822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Angerufenen durch ein als Meinungsbefragung getarnten Telefonanruf

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • kanzlei-rader.de

    Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen lediglich vorgetäuschter Meinungsumfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grauzone Adresshandel - Vertrag nach § 134 BGB nichtig wegen des Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 UWG - Parteien haben keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag oder ungerechtfertigter Bereich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Adressenbeschaffung zu Werbezwecken

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit von Verträgen im Adresshandel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Adresshandels-Vertrag aufgrund von UWG-Verstößen unwirksam

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Adresshandel-Vertrag wegen Wettbewerbsverstößen unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Als Meinungsumfrage getarntes Telefonat kann keine Einwilligung in Werbeanrufe bewirken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Adresshandels-Vertrag bei Täuschung des Verbrauchers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 169/10

    Einwilligung in Werbeanrufe II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13
    Jedes Gewinnspielen, welches unter anderem dazu dient, dass nicht nur der Gewinnspielanbieter den Verbraucher bewirbt sondern dazu dient, dass hier die Firma T die Daten an die Klägerin verkaufen kann, ist unlauter und damit auch sittenwidrig (vgl. dazu Ernst NJW 2013, 2637 unter Hinweis auf BGH NJW 2013, 2683).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 38 O 145/06

    Kein Einverständnis in Telefonwerbung durch Teilnahme an einem Gewinnspiel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13
    Damit liegt aber keine von einem entsprechenden Erklärungswillen des Verbrauchers getragene Zustimmungserklärung vor (vgl. dazu Landgericht Düsseldorf - 38 O 145/06 - Urteil vom 2. Februar 2007).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13
    Derartige, den Sinn und Zweck der Verbraucherrechte umgehende Handlungen, mit dem nämlich der eigentliche Zweck, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen zu können, verschleiert wird, sind jedoch sittenwidrig und nicht geeignet, wirksame Zustimmungen für weitere Anrufe zu erhalten (vgl. dazu OLG Stuttgart GRUR 2002, 457 - Umfage).
  • OLG München, 06.04.1995 - 29 U 2134/95

    Telefonwerbung, unerbetene Anrufe zum Zwecke der Anbahnung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13
    Bereits die notwendigen Vorbereitungen von dann wettbewerbswidrigen Handlungen und von Folgegesprächen stellen wettbewerbswidrige und damit auch verbotene und sittenwidrige Handlungen dar (vgl. dazu schon OLG München - 29 U 2134/95 - Urteil vom 6. April 1995).
  • LG Traunstein, 20.05.2008 - 7 O 318/08

    Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung: Sorgfaltspflicht des Werbenden beim

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13
    (vgl. dazu Landgericht Traunstein - 7 O 318/08 - Urteil vom 20. Mai 2008).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2018 - 13 U 165/16

    Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten durch den Insolvenzverwalter einer

    bbb) In dem Vertrag vom 30.9.2010 verpflichten sich die Parteien überdies, systematisch gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 UWG zu verstoßen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2013, 33 O 95/13, juris Rn. 22; Schaffland/Wiltfang/Holthaus, DSVGO/BDSG, § 29 Rn. 11).

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein Vertrag, der zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichtet, gemäß § 134 BGB nichtig ist (OLG Stuttgart, Beschluss v. 26.08.2008, 6 W 55/08, juris Rn. 8 ff.; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2013, 33 O 95/13, juris Rn. 22; Schaffland/Wiltfang/Holthaus, DS-GVO/BDSG, § 29 BDSG Rn. 11; MüKoBGB/Armbrüster, 7. A. 2015, § 134 Rn. 67; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. A. 2017, § 134 Rn. 24).

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