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   LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09   

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https://dejure.org/2009,20670
LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09 (https://dejure.org/2009,20670)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09.02.2009 - 33 Qs 9/09 (https://dejure.org/2009,20670)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 33 Qs 9/09 (https://dejure.org/2009,20670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutprobenentnahme durch Polizeibeamte unter willkürlicher Missachtung des Richtervorbehalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme von Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutentnahme; Annahme eines Beweisverwertungsverbotes hinsichtlich einer unter Verletzung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Blutentnahme - Der Streit geht weiter: LG Schwerin bejaht Beweisverwertungsverbot

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot und Verstoß gegen Richtervorbehalt!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09
    Deshalb verpflichtet der Richtervorbehalt aus Art. 13 Abs. 2 GG die Länder insoweit dazu, sowohl innerhalb als auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten für die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters bei Tage Sorge zu tragen (BVerfG NJW 2007, 1444).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09
    In solchen Fällen muss zunächst die Herbeiführung einer richterlichen Anordnung versucht (es sei denn, der Beweisverlust wäre auch schon durch eine so geringfügige Verzögerung zu gewärtigen) und der Versuch in den Akten dokumentiert werden (OLG Hamm NJW 2009, 242).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG NJW 2007, 1345).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09
    Dieser Zeitraum hätte für eine mündliche Anordnung durch den Richter grundsätzlich ausgereicht (siehe auch OLG Hamm a. a. O. und OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, wonach im Idealfall schon eine viertel Stunde ausreichen kann).
  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

    Auszug aus LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09
    Zwar kann die richterliche Überzeugung von einer Trunkenheitsfahrt sich bei Fehlen oder Unverwertbarkeit einer Blutprobe auch aus anderen Beweismitteln ergeben (LG Berlin DAR 2008, 534; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 316 Rdn. 38).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.2007 (NJW 2007, 1345 ) ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, welche Folgen sich aus einer fehlerhaften Annahme polizeilicher Eilkompetenz nach § 81a Abs. 2 StPO für die Verwertbarkeit des so gewonnenen Beweismittels ergeben (vgl. zuletzt OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08 - [kein Beweisverwertungsverbot]; LG Schwerin, Beschluss vom 09.02.2009 - 33 Qs 9/09 - [Beweisverwertungsverbot]; OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 322 Ss Bs 300/08 - [kein Beweisverwertungsverbot]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - [Beweisverwertungsverbot]; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 - [kein Beweisverwertungsverbot]; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.03.2009 - 1 Ss 15/09 - [kein Beweisverwertungsverbot]).
  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.2007 (NJW 2007, 1345) ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, welche Folgen sich aus einer fehlerhaften Annahme polizeilicher Eilkompetenz nach § 81 a Abs. 2 StPO für die Verwertbarkeit des so gewonnenen Beweismittels ergeben (vgl. zuletzt OLG München, Beschluss vom 05.02.2009 - 4 St RR 165/08 - [kein Beweisverwertungsverbot]; LG Schwerin, Beschluss vom 09.02.2009 - 33 Qs 9/09 - [Beweisverwertungsverbot]; OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2009 - 322 Ss Bs 300/08 - [kein Beweisverwertungsverbot]; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - [Beweisverwertungsverbot]; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 - [kein Beweisverwertungsverbot]; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.03.2009 - 1 Ss 15/09 - [kein Beweisverwertungsverbot]).
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