Rechtsprechung
   LG Coburg, 17.02.2012 - 33 S 87/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3234
LG Coburg, 17.02.2012 - 33 S 87/11 (https://dejure.org/2012,3234)
LG Coburg, Entscheidung vom 17.02.2012 - 33 S 87/11 (https://dejure.org/2012,3234)
LG Coburg, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 33 S 87/11 (https://dejure.org/2012,3234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unzumutbare Belästigung durch Feedbackanfrage via E-Mail trotz ausdrücklichem Widerspruch des Kunden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Feedbackanfrage zur Kaufabwicklung stellt keine unerwünschte Werbung dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Feedbackanfrage keine unerwünschte Werbung

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässige Feedbackanfrage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feedbackanfrage nach Warenlieferung keine unzumutbare Belästigung - Unterlassungsanspruch besteht daher nicht

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist das Versenden einer Aufforderung zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage) zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 608
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Freiburg, 02.07.2015 - 3 S 233/14

    Wettbewerbswidrige Werbung via Internet: Kundenzufriedenheitsanfrage per Email;

    Einer solchen "Zufriedenheitsanfrage" kommt daher eindeutig werbender Charakter zum Zwecke der Kundenbindung oder ggf. auch für eine Weiterempfehlung zu (vgl. insoweit auch die zutreffende Begründung des OLG Köln im Urteil vom 30.03.2012 - 6 U 191/11 [juris]; das Urteil des LG Coburg vom 17.02.2012 - 33 S 87/11 [juris ] betrifft einen nicht vergleichbaren Einzelfall, bei dem es lediglich um die Zusendung einer einzelnen "Feedback-Anfrage" ging).
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