Rechtsprechung
LG Coburg, 17.02.2012 - 33 S 87/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unzumutbare Belästigung durch Feedbackanfrage via E-Mail trotz ausdrücklichem Widerspruch des Kunden
- Kanzlei Prof. Schweizer
Feedbackanfrage zur Kaufabwicklung stellt keine unerwünschte Werbung dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Feedbackanfrage keine unerwünschte Werbung
- loebisch.com (Kurzinformation)
Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zulässige Feedbackanfrage
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Feedbackanfrage nach Warenlieferung keine unzumutbare Belästigung - Unterlassungsanspruch besteht daher nicht
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Ist das Versenden einer Aufforderung zur Bewertungsabgabe (Feedbackanfrage) zulässig?
Verfahrensgang
- AG Coburg, 19.04.2011 - 15 C 260/11
- AG Coburg, 03.11.2011 - 15 C 260/11
- AG Coburg, 24.11.2011 - 15 C 260/11
- LG Coburg, 17.02.2012 - 33 S 87/11
Papierfundstellen
- MMR 2012, 608
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 02.07.2015 - 3 S 233/14
Wettbewerbswidrige Werbung via Internet: Kundenzufriedenheitsanfrage per Email; …
Einer solchen "Zufriedenheitsanfrage" kommt daher eindeutig werbender Charakter zum Zwecke der Kundenbindung oder ggf. auch für eine Weiterempfehlung zu (vgl. insoweit auch die zutreffende Begründung des OLG Köln im Urteil vom 30.03.2012 - 6 U 191/11 [juris]; das Urteil des LG Coburg vom 17.02.2012 - 33 S 87/11 [juris ] betrifft einen nicht vergleichbaren Einzelfall, bei dem es lediglich um die Zusendung einer einzelnen "Feedback-Anfrage" ging).