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   OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17   

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OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17 (https://dejure.org/2018,17887)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17 (https://dejure.org/2018,17887)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17 (https://dejure.org/2018,17887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Bedeutender Schaden" bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Seine Aufgabe ist es, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 17. März 2009 -1 StR 627/08, juris Rn. 46).

    Jedoch muss sich unter Darlegung der bestimmenden Zumessungserwägungen gem. § 267 Abs. 3 S. 1 StPO ergeben, dass der Tatrichter die in Betracht kommenden Zumessungserwägungen festgestellt, zutreffend abgewogen und umfassend gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, juris Rn. 46).

  • LG Braunschweig, 03.06.2016 - 8 Qs 113/16

    Grenzbestimmung für einen bedeutenden Sachschaden nach § 69 Abs. 2 Nr. 3

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Das Gericht sieht bereits die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB nicht für gegeben an, da die seit dem Jahre 2002 in ständiger Rechtsprechung angewandte Wertgrenze von 1.300 Euro für die Annahme eines "bedeutenden Schadens" nach nunmehr 15 Jahren und bekanntermaßen erfolgten Preisentwicklung dringend angepasst werden muss (vgl. u.a. Beschluss des LG Braunschweig vom 03.06.2016 - 8 Qs 113/16).

    Soweit sich das Amtsgericht vorliegend, in Anlehnung an die Entscheidung des LG Braunschweig vom 3. Juni 2016 - 8 Qs 113/16, juris -, zur Bestimmung des bedeutenden Schadens an dem jährlich vom Statistischen Bundesamt berechneten und veröffentlichten Verbraucherindex orientiert, vermag dies ein Anhaltspunkt zu sein, um die Bestimmung vorzunehmen.

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Abschließend ist zu beachten, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestandsbestimmtheit, eine Anhebung der Wertgrenze nur bei einer grundlegenden Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, NStZ-RR 2016, 107; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07, NStZ-RR 2008, 310).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1991 - 2 Ss 1/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Jedenfalls entbindet die Verneinung einer Regelvermutung aus § 69 Abs. 2 StGB den Tatrichter nicht davon, die nach § 69 Abs. 1 StGB erforderliche einzelfallbezogene Prognoseentscheidung zu treffen (Geppert in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 69 Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 1991 - 2 Ss 1/91 - 3/91 III, juris).
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - 5 RVs 98/14

    Wertgrenze des bedeutenden Schadens bei 1.300 Euro

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Ob ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorliegt, bemisst sich nach wirtschaftlichen Kriterien und beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2010 - 3 RVs 72/10 und Beschluss vom 6. November 2014 - 5 RVs 98/14, juris).
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10

    Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Ob ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorliegt, bemisst sich nach wirtschaftlichen Kriterien und beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2010 - 3 RVs 72/10 und Beschluss vom 6. November 2014 - 5 RVs 98/14, juris).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 22/09

    Anforderungen an die Feststellung des persönlichen Werdegangs des Angeklagten und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Es ist nicht ersichtlich, welche Gesichtspunkte der Tatrichter seiner Strafzumessung zugrunde gelegt hat; die Strafzumessung beschränkt sich vielmehr auf eine nichtssagende, floskelhafte Wendung (OLG Köln, Urteil vom 24. März 2009 - 83 Ss 22/09, juris Rn. 16).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Ungeeignet ist der Täter nach ständiger Rechtsprechung, wenn eine Würdigung seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen und der sie wesentlich bestimmenden objektiven und subjektiven Umstände ergibt, dass die Teilnahme des Täters am Kraftfahrzeugverkehr zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen würde (BGH, Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, NStZ-RR 2016, 107; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 530/07, NStZ-RR 2008, 310).
  • BGH, 06.04.2004 - 4 StR 100/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 638/14

    Rechtsfehlerfreie Strafrahmenwahl bzw. Strafzumessung (Umfang der

  • LG Dresden, 07.05.2019 - 3 Qs 29/19

    Bedeutender Sachschaden, Schadensgrenze, Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nunmehr, vierzehn Jahre später, ist es jedoch geboten, diese Grenze auf mindestens 1.500,00 EUR anzuheben (vgl. LG Braunschweig, Beschluss vom 03.06.2016 - 8 Qs 113/16 [min. 1.500,00 EUR]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17 [1.600,00 EUR]; LG Wuppertal, Beschluss vom 26.10.2017 - 25 Qs 34/17 [1.500,00 EUR]), da bei der Interpretation ausfüllungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale wie bei dem "bedeutenden Schaden" im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die allgemeine Geldentwicklung nicht außer Betracht bleiben darf.

    Da der Schutzzweck von § 142 StGB ist, die Vereitelung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche der Unfallbeteiligten zu verhindern (Fischer, 66. Auflage, § 142 Rn. 2), können nur solche Schadenspositionen herangezogen werden, die erstattungsfähig sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17; LG Aachen, Beschluss vom 13.11.2017 - 66 Qs 10/16; LG Wuppertal, Beschluss vom 26.10.2017 - 25 Qs 34/17).

  • LG Bielefeld, 02.02.2024 - 10 Qs 51/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Schadensgrenze

    Es bleibt aber zu berücksichtigen, dass auch ein Schaden unterhalb der Wertgrenze zu einer Maßregel nach § 69 führen kann, wenn der Tatrichter nach der stets erforderlichen einzelfallbezogenen Prognoseentscheidung diese Rechtsfolge für geboten erachtet (OLG Stuttgart, U. v. 27.04.2018, Az. 2 Rv 33 Ss 959/17).
  • LG Marburg, 28.11.2019 - 4 Qs 67/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Grenzwert bedeutender Sachschaden

    Bei den im Rahmen dieser Norm zu beachtenden Kriterien ist maßgeblich die Relation innerhalb der Regelbeispiele des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB zu berücksichtigen (Urteil des OLG Stuttgart vom 27.04,2018, Az. 2 Rv 33 Ss 959/17, Rn. 30, zitiert nach juris).
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