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   BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07   

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BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07 (https://dejure.org/2009,27680)
BPatG, Entscheidung vom 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07 (https://dejure.org/2009,27680)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 33 W (pat) 108/07 (https://dejure.org/2009,27680)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07
    Der Begriff "Turbo" wird entgegen der Auffassung der Anmelderin auch heute noch über seine ursprünglich rein technische Bedeutung im Sinne einer nach dem Turbinenprinzip arbeitenden Vorrichtung hinaus in der Umgangssprache als Synonym für "schnell, leistungsstark und wirksam" verwendet, insbesondere als Wortbildungselement im Zusammenhang mit weiteren Wortbestandteilen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1995, 410, 411 "Turbo").

    So hat auch der Bundesgerichtshof zu dem Wortbildungselement "Turbo" festgestellt, dass es in zahlreichen, auf unterschiedliche Lebensbereiche bezogenen Wortverbindungen gebraucht wird, ohne dass bei den einzelnen Begriffskombinationen eine bestimmte Systematik oder eine sachliche Beschränkung zu erkennen wäre (vgl. auch BGH GRUR 1995, 410, 411 "Turbo").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor").

    Hier ist -wie bereits ausgeführt -zu berücksichtigen, dass die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben fehlt, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (vgl. BGH 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor").

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Produkte zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

    Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07
    Der Begriff "Post" bezeichnet zum einen die Einrichtung, die Briefe, Pakete, Päckchen und andere Waren befördert und zustellt, und zum anderen die beförderten und zugestellten Güter selbst, z. B. Briefe, Karten, Pakete und Päckchen (vgl. BGH GRUR 2008, 798, 799 (Nr. 19) "POST"; siehe dazu auch Wikipedia, Die freie Enzyklopädie im Internet).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Produkte zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 33 W (pat) 108/07
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Produkte zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 33/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "MITAX" - Unterscheidungskraft - kein

    Dies gelte umso mehr, als der Verkehr durch die Werbung daran gewöhnt sei, dass Punktierungen an sprachlich unüblichen Stellen gesetzt oder eben auch weggelassen würden.In vielen Fällen würden Worte durch Punkte nicht in schutzbegründender Weise verfremdet, vielmehr würden die entsprechenden beschreibenden Begriffe von den angesprochenen Verkehrskreisen dennoch verstanden und auch nicht als Abkürzungen wahrgenommen (Verweis auf BPatG, Beschluss vom, 14.11.2005, 30 W (pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; Beschluss vom 09.06.2009, 33 W (pat) 108/07 - Turbo P.O.S.T.;GRUR 1998, 1023, 1024 - K.U.L.T.).

    Etwas anderes ergibt sich insoweit nicht aus den im Erinnerungsbeschluss genannten Entscheidungen (BPatG, Beschluss vom, 14.11.2005, 30 W (pat) 147/04 - S.L.I.D.E.; Beschluss vom 09.06.2009, 33 W (pat) 108/07 - Turbo P.O.S.T.; GRUR 1998, 1023, 1024 - K.U.L.T.).

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