Rechtsprechung
   BPatG, 23.09.2008 - 33 W (pat) 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32497
BPatG, 23.09.2008 - 33 W (pat) 112/06 (https://dejure.org/2008,32497)
BPatG, Entscheidung vom 23.09.2008 - 33 W (pat) 112/06 (https://dejure.org/2008,32497)
BPatG, Entscheidung vom 23. September 2008 - 33 W (pat) 112/06 (https://dejure.org/2008,32497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 19.11.2001 - 30 W (pat) 39/01
    Auszug aus BPatG, 23.09.2008 - 33 W (pat) 112/06
    Dem Bescheid sind Ausdrucke von Trefferseiten einer Internetsuchmaschine zum Suchbegriff "eastgermany" und eine PAVIS-Zusammenfassung der Entscheidung des 30. Senats vom 19. November 2001 (30 W (pat) 39/01 - "Design Zentrum Nordrhein Westfalen") beigefügt worden.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.09.2008 - 33 W (pat) 112/06
    Der Ausschluss solcher Zeichen oder Angaben von der Eintragung als Marke verfolgt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (s. u. a. EuGH GRUR 2004, 146, Rdn. 30 Doublemint) das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 23.09.2008 - 33 W (pat) 112/06
    Die Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rdn. 25, 26 - Chiemsee zur entsprechenden Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht