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   BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02   

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https://dejure.org/2004,28366
BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02 (https://dejure.org/2004,28366)
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02 (https://dejure.org/2004,28366)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2004 - 33 W (pat) 130/02 (https://dejure.org/2004,28366)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02
    Mit "EURO" wird im Bereich von Waren und Dienstleistungen als Kurzbezeichnung auf den jeweiligen europäischen Bezug hingewiesen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. März 2004 - I ZR 130/01).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02
    Hierüber wäre erst im Fall eines Verletzungsverfahrens zu entscheiden, wobei auf beschreibende Markenbestandteile keine Rechte gestützt werden können (vgl. z.B. BGH aaO - EURO 2000 und BGH, Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 189/01 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02
    Es genügt vielmehr, dass sich die angemeldete Marke zur beschreibenden Bezeichnung der betreffenden Dienstleistungen im Verkehr eignet und eine derartige beschreibende Verwendung in der Zukunft vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. BGH GRUR 1996, 770, 771 - MEGA; EuGH GRULR 1999, 723, 726 (Nr. 37) - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02
    Abgesehen davon, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) aus ähnlichen oder vergleichbaren Voraussetzungen kein Anspruch auf Eintragung einer Anmeldung hergeleitet werden kann (vgl. u.a. BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; EuGH GRUR 2004, 428 - Waschmittelflasche), ist die genannte Marke mit der angemeldeten Marke nicht vergleichbar.
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02
    Abgesehen davon, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) aus ähnlichen oder vergleichbaren Voraussetzungen kein Anspruch auf Eintragung einer Anmeldung hergeleitet werden kann (vgl. u.a. BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; EuGH GRUR 2004, 428 - Waschmittelflasche), ist die genannte Marke mit der angemeldeten Marke nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 130/02
    Abgesehen davon, dass auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) aus ähnlichen oder vergleichbaren Voraussetzungen kein Anspruch auf Eintragung einer Anmeldung hergeleitet werden kann (vgl. u.a. BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; EuGH GRUR 2004, 428 - Waschmittelflasche), ist die genannte Marke mit der angemeldeten Marke nicht vergleichbar.
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