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   BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05   

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https://dejure.org/2007,32715
BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05 (https://dejure.org/2007,32715)
BPatG, Entscheidung vom 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05 (https://dejure.org/2007,32715)
BPatG, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 33 W (pat) 138/05 (https://dejure.org/2007,32715)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse aller Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung weiter solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Sie bedarf vielmehr der gedanklichen Ergänzungen durch weitere Wortelemente (ähnlich BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung weiter solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 - POSTKANTOOR; ähnlich BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 - POSTKANTOOR; ähnlich BGH MarkenR 2005, 145 - BerlinCard).
  • BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN

    Dies zeige auch die Senatsentscheidung vom 9. Januar 2007 (33 W (pat) 138/05), mit der das Markenwort " DIREKTE " in Alleinstellung als schutzfähig angesehen worden ist.
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