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   BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11   

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BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11 (https://dejure.org/2012,42029)
BPatG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11 (https://dejure.org/2012,42029)
BPatG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 33 W (pat) 20/11 (https://dejure.org/2012,42029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Agriworld" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines beschreibenden Charakters und von Unterscheidungskraft bei Verwendung der Wortmarke "Agriworld" für Dienstleistungen der Klasse 35 und 36

  • kanzlei.biz

    "Agriworld"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Agriworld" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Agriworld" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    In Kombination mit einem vorangestellten Substantiv bezeichnet das Zeichen in der Regel ein schwerpunktmäßiges Tätigkeitsfeld, wobei das erste Element den inhaltlichen Sachzusammenhang in gattungsmäßiger Weise bezeichnet und das zweite Element (world/Welt) auf eine große Diversifikation hinweist, mit der ein umfassendes Angebot offeriert oder das schwerpunktmäßige Tätigkeitsfeld beschrieben wird (33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de).

    Zeichenkombinationen, die den Bestandteil "world" enthalten, sind bereits in einer Vielzahl von Fällen durch unterschiedliche Gerichte mangels Unterscheidungskraft oder wegen ihrer Beschreibungseignung zurückgewiesen worden, wenn der im Element "world" vorangestellte Substantiv geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet worden ist, ihrer Art nach zu beschreiben (z. B. EuG T-360/99 - Investorworld; BPatG 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld: BPatG 30 W (pat) 165/97 - Computerworld; HABM R1128/2005-1 - ACCOUNTANTSWORLD; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de; BPatG 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD).

    Auch in den von der Anmelderin erwähnten Entscheidungen zu den Zeichen "rheuma-world" (BPatG 29 W (pat) 176/02) und "- klebewelten.de" (BPatG 29 W (pat) 505/10), sind die Marken für diverse Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden.

  • BPatG, 25.06.2010 - 29 W (pat) 505/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "klebewelten.de (Wort-Bild-Marke)"

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    In Kombination mit einem vorangestellten Substantiv bezeichnet das Zeichen in der Regel ein schwerpunktmäßiges Tätigkeitsfeld, wobei das erste Element den inhaltlichen Sachzusammenhang in gattungsmäßiger Weise bezeichnet und das zweite Element (world/Welt) auf eine große Diversifikation hinweist, mit der ein umfassendes Angebot offeriert oder das schwerpunktmäßige Tätigkeitsfeld beschrieben wird (33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de).

    Zeichenkombinationen, die den Bestandteil "world" enthalten, sind bereits in einer Vielzahl von Fällen durch unterschiedliche Gerichte mangels Unterscheidungskraft oder wegen ihrer Beschreibungseignung zurückgewiesen worden, wenn der im Element "world" vorangestellte Substantiv geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet worden ist, ihrer Art nach zu beschreiben (z. B. EuG T-360/99 - Investorworld; BPatG 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld: BPatG 30 W (pat) 165/97 - Computerworld; HABM R1128/2005-1 - ACCOUNTANTSWORLD; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de; BPatG 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD).

    Auch in den von der Anmelderin erwähnten Entscheidungen zu den Zeichen "rheuma-world" (BPatG 29 W (pat) 176/02) und "- klebewelten.de" (BPatG 29 W (pat) 505/10), sind die Marken für diverse Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden.

  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Gleichermaßen wird auch die Wortkombination "Agrarwelt" umfassend verwendet, um die Agrarbranche zu beschreiben (Anlagenkonvolut 3) und zum Ausdruck zu bringen, dass die Dienstleistungen all das betreffen, was in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Dienstleistung für die Agrarbranche bedeutend sein kann (vgl. ebenso für: "Investorworld": EuG T-360/99).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Dienstleistungen sich auf die Agrarbranche beziehen können, so dass durch die Spezifikation des ersten Zeichenelementes die Dienstleistung ihrer Beschaffenheit nach präzisiert wird (vgl. im Ergebnis ebenso: 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; EuG T-360/99 - Investorworld).

    Zeichenkombinationen, die den Bestandteil "world" enthalten, sind bereits in einer Vielzahl von Fällen durch unterschiedliche Gerichte mangels Unterscheidungskraft oder wegen ihrer Beschreibungseignung zurückgewiesen worden, wenn der im Element "world" vorangestellte Substantiv geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet worden ist, ihrer Art nach zu beschreiben (z. B. EuG T-360/99 - Investorworld; BPatG 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld: BPatG 30 W (pat) 165/97 - Computerworld; HABM R1128/2005-1 - ACCOUNTANTSWORLD; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de; BPatG 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Eine tatsächliche beschreibende Verwendung der konkret begehrten Wortkombination ist für das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 nicht erforderlich, da es sowohl nach der Formulierung der entsprechenden Norm im Markengesetz als auch nach der rechtlichen Grundlage in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c der MarkenRL ausreicht, wenn die Angaben zur Beschreibung von Waren und Dienstleistungen dienen können, ohne dass bereits eine tatsächliche Verwendung erfolgt sein müsste (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 97) - Postkantoor).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 19) - BIOMILD).

  • BPatG, 26.01.2000 - 32 W (pat) 259/99
    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Zeichenkombinationen, die den Bestandteil "world" enthalten, sind bereits in einer Vielzahl von Fällen durch unterschiedliche Gerichte mangels Unterscheidungskraft oder wegen ihrer Beschreibungseignung zurückgewiesen worden, wenn der im Element "world" vorangestellte Substantiv geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet worden ist, ihrer Art nach zu beschreiben (z. B. EuG T-360/99 - Investorworld; BPatG 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld: BPatG 30 W (pat) 165/97 - Computerworld; HABM R1128/2005-1 - ACCOUNTANTSWORLD; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de; BPatG 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD).

    Gleiches gilt für das Zeichen "SNOW WORLD" für Waren ohne Bezug zu Schnee (BPatG 32 W (pat) 259/99).

  • BPatG, 18.01.2006 - 32 W (pat) 224/03
    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Dienstleistungen sich auf die Agrarbranche beziehen können, so dass durch die Spezifikation des ersten Zeichenelementes die Dienstleistung ihrer Beschaffenheit nach präzisiert wird (vgl. im Ergebnis ebenso: 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; EuG T-360/99 - Investorworld).

    Zeichenkombinationen, die den Bestandteil "world" enthalten, sind bereits in einer Vielzahl von Fällen durch unterschiedliche Gerichte mangels Unterscheidungskraft oder wegen ihrer Beschreibungseignung zurückgewiesen worden, wenn der im Element "world" vorangestellte Substantiv geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen angemeldet worden ist, ihrer Art nach zu beschreiben (z. B. EuG T-360/99 - Investorworld; BPatG 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD; BPatG 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld: BPatG 30 W (pat) 165/97 - Computerworld; HABM R1128/2005-1 - ACCOUNTANTSWORLD; BPatG 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world; BPatG 29 W (pat) 505/10 - klebewelten.de; BPatG 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).

    Einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c MarkenRL (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, fehlt nach der Rechtsprechung des EuGH zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 86) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 19) - BIOMILD).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 (Nr. 25) - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 146 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 2004, 674 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680 (Nr. 35 - 36) - BIOMILD; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 265 m. w. N.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 11.12.2012 - 33 W (pat) 20/11
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 16) - VISAGE; BGH GRUR 2006, 850 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006 m. w. N.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 71/05
  • BPatG, 06.07.2009 - 30 W (pat) 121/06

    "Rail World" für Produkte verschiedener Bereiche eintragungsfähig

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

  • BPatG, 29.03.2017 - 29 W (pat) 519/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "RETROWELT" - keine Unterscheidungskraft

    Zudem bezeichnet "Welt" im Sinne von "Bereich/Sphäre" in Kombinationen mit einer Sachangabe eine bestimmte fachliche Ausrichtung eines Angebots bzw. ein umfassendes Sortiment oder umfassendes Produkt- und Leistungsangebot zu einem bestimmten Themenbereich (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.06.2015, 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; Beschluss vom 12.06.2012, 27 W (pat) 526/11 - OstseeWelten; Beschluss vom 21.06.2010, 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; Beschluss vom 17.06.1998, 32 W (pat) 143/97 - BADEWELT; Beschluss vom 16.11.2004, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; Beschluss vom 19.10.1998, 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld; Beschluss vom 11.12.2012, 33 W (pat) 20/11 - Agriworld; 29 W (pat) 176/02 - rheuma-world sowie EuG T-0056/15, 18.10.2016 - BRAUWELT; EUIPO R0769/09, 05.08.2009 - GAME WORLD).
  • BPatG, 11.12.2014 - 25 W (pat) 510/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cartridge Star (Wort-Bildmarke)/Cartridge World

    Das weitere, dem inländischen Publikum geläufige Wort "World" des englischen Grundwortschatzes wird im Geschäftsverkehr - wie das entsprechende deutsche Wort "Welt" - häufig in Kombination mit einer Produktbezeichnung zum Hinweis auf ein umfassendes Waren- oder Dienstleistungs-Angebot in einem Ladengeschäft oder auch auf einem Internet-Portal gebraucht (vgl. z. B. BPatG vom 27.7.1998, 30 W (pat) 165/97 - Computer-World; vom 13.2.2002, 28 W (pat) 218/00 - BURGER WORLD; vom 11.12.2012, 33 W (pat) 20/11 Agriworld; vom 23.7.1997, 26 W (pat) 85/96 - Fruitland; vom 30.3.2004, 27 W (pat) 335/03 - LEDERLAND; die vorstehenden Entscheidungen sind weitgehend [soweit sie nach dem Jahr 1999 datiert sind] über die Homepage des Bundespatentgerichts aufrufbar).
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