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   BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12   

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BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12 (https://dejure.org/2013,6255)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12 (https://dejure.org/2013,6255)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2013 - 33 W (pat) 33/12 (https://dejure.org/2013,6255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, Art 8 Abs 3 MarkenG, Art 37 Abs 2 MarkenG, Art 50 Abs 1 MarkenG, Art 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte [konturlose] Farbmarke)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenRL (juris-Abkürzung: EWGRL 104/89) im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbraucherbefragung mit einem bereinigten Zuordnungsgrad von mindestens 70% als Voraussetzung für die Annahme von infolge Benutzung erlangter Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte [konturlose] Farbmarke)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenRL (juris-Abkürzung: EWGRL 104/89) im ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sparkassen-Rot (Beschluss vom 08.03.2013, 33 W

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte [konturlose] Farbmarke)" - Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenRL (juris-Abkürzung: EWGRL 104/89) im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    EuGH soll über Farbmarke "Rot” der Sparkasse entscheiden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Bekanntheit der Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bekanntheit der Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise kann eine Verbraucherbefragung mit einem Zuordnungsgrad von mindestens 70% erforderlich sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)

    Farbmarke "Rot" des Sparkassen- und Giroverbandes

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Sparkasse: Farbmarke rot

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.03.2013)

    Rechtsstreit der Banken: Europäischer Gerichtshof soll über Sparkassen-Rot entscheiden

  • welt.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.09.2012)

    Streit um Markenfarbe Rot der deutschen Sparkassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 844
  • GRUR Int. 2013, 459
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Dem entspricht es, dass der Gerichtshof die Frage nach der Beweislast bereits als zulässigen Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens erkannt hat, weil nur so ein einheitlicher Schutz in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden könne (EuGH vom 8.4.2003, C-244/00 (Nr. 31 ff.) , Slg. 2003, I-3078 - Van Doren; EuGH vom 18.10.2005, C-405/03 (Nr. 73), Slg. 2005, I-8761 - Class International/Colgate-Palmolive).

    Wird die Feststellungslast in Fällen wie dem vorliegenden dem Löschungsantragsteller auferlegt, so führt dies zu einer rechtserheblichen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEUV; vgl. zur Warenverkehrsfreiheit EuGH vom 8.4.2003, C-244/00 (Nr. 37 f.), a. a. O. - van Doren; ausführlich Generalanwältin Stix-Hackl, Schlussantrag vom 18.6.2002 zu C-244/00 (Nr. 76 ff.), Slg. 2003, I-3053 - van Doren).

  • EuGH, 24.05.2012 - C-98/11

    Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    In der Sache hat der Gerichtshof zur Gemeinschaftsmarkenverordnung entschieden, dass eine angemeldete Marke erst dann eingetragen werden kann, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hat (EuGH vom 22.6.2006, C-25/05 (Nr. 86) - Wicklerform, Slg. 2006, I-05719; EuGH vom 24.5.2012, C-98/11 (Nr. 60) - Schokoladenhase).
  • EuG, 09.03.2011 - T-190/09

    Longevity Health Products / OHMI - Performing Science (5 HTP) -

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Auch im Nichtigkeitsverfahren nach Art. 52 der Gemeinschaftsmarkenverordnung ist es Sache des Markeninhabers, geeignete und hinreichende Beweismittel zum Nachweis dafür vorzulegen, dass die Marke Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hat (EuG vom 9.3.2011, T 190/09 (Nr. 46), Slg. 2011, II-00044 - 5 HTP).
  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Dem entspricht es, dass der Gerichtshof die Frage nach der Beweislast bereits als zulässigen Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens erkannt hat, weil nur so ein einheitlicher Schutz in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden könne (EuGH vom 8.4.2003, C-244/00 (Nr. 31 ff.) , Slg. 2003, I-3078 - Van Doren; EuGH vom 18.10.2005, C-405/03 (Nr. 73), Slg. 2005, I-8761 - Class International/Colgate-Palmolive).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Die Anforderungen an den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung sind umso höher, je weniger sich das betreffende Zeichen nach seinem spezifischen Charakter als Herkunftshinweis eignet (EuGH a. a. O. (Nr. 50) - Chiemsee; BGH GRUR 2010, 138 (Nr. 41) - Rocher).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Vielmehr ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung Eintragungshindernisse vorgelegen haben (EuGH vom 5.10.2004, C-192/03 P, Slg. 2004 I-08993 (Nr. 40) - BSS; EuGH vom 23.4.2010, C-332/09; Slg. 2010 I-00049 (Nr. 41 ff.) - FLUGBÖRSE).
  • EuGH, 23.04.2010 - C-332/09

    HABM / Frosch Touristik - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Vielmehr ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung Eintragungshindernisse vorgelegen haben (EuGH vom 5.10.2004, C-192/03 P, Slg. 2004 I-08993 (Nr. 40) - BSS; EuGH vom 23.4.2010, C-332/09; Slg. 2010 I-00049 (Nr. 41 ff.) - FLUGBÖRSE).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-96/11

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Die zuerst genannte Möglichkeit würde nicht ausreichen, um der Marke eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft zuzusprechen; denn eine Marke soll dem Verbraucher "sofort und mit Gewissheit" den Schluss auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung von einem bestimmten Anbieter gestatten (vgl. EuGH, Urteil vom 6.9.2012, C-96/11 (Nr. 40) - Schokoladenmaus).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Eine solche Marke kann im Sinne des Art. 2 der Richtlinie grundsätzlich abstrakt unterscheidungskräftig sein, wenn sie nach einem international anerkannten Kennzeichnungscode bezeichnet ist (EuGH Slg. 2003, I-3793 - Libertel).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12
    Neben dem von der Marke gehaltenen Marktanteil, der Intensität, Dauer und Verbreitung der Benutzung und dem einschlägigen Werbeaufwand können auch die Ergebnisse von Verkehrsbefragungen berücksichtigt werden (vgl. EuGH Slg. 1999, I-2779 (Nr. 49 ff.) - Chiemsee).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-561/11

    Fédération Cynologique Internationale - Gemeinschaftsmarken - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 8. März 2013 - 33 W (pat) 33/12 (BPatGE 53, 256) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2008/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (MRRL) vorgelegt:.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Die Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die dritte Vorlagefrage zur Beweislast beruht auf der Vorgabe des 33. Senats des Bundespatentgerichts in dem Vorabentscheidungsersuchen (BPatG, Beschluss vom 8. März 2013 - 33 W (pat) 33/12, BPatGE 53, 256), im deutschen Recht sei von der Befugnis nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 der Markenrechtsrichtlinie kein Gebrauch gemacht worden (vgl. EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 65 und 74 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Die Wortwahl bei dieser Fragestellung ist nicht zu beanstanden (aA BPatG GRUR 2013, 844, 847); sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Marken die Funktion haben, auf die betriebliche Herkunft der durch sie gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung hinzuweisen.
  • BPatG, 03.07.2015 - 25 W (pat) 13/14

    Farbmarke Rot - HKS 13 (Sparkassen-Rot)

    Dem Markeninhaber obliegt im Löschungsverfahren die Darlegungs- und Beweislast in Bezug auf die von ihm behauptete Verkehrsdurchsetzung zum Anmeldezeitpunkt auch dann, wenn die angegriffene Marke aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist (im Anschluss an EuGH, GRUR 2013, 844 Rn. 62 ff. - Sparkassen-Rot; abw.

     (10) Unabhängig von den vorstehend dargestellten Argumenten entspricht die hier vertretene Auffassung zur Beweis- bzw. Feststellungslast auch der inzwischen verbindlichen Vorgabe des EuGH in der Vorabentscheidung vom 19. Juni 2014, die aufgrund der Vorlageentscheidung des 33. Senats vom 8. März 2013 (GRUR 2013, 844 - Sparkassen-Rot) im vorliegenden Verfahren erfolgte (vgl. EuGH, a. a. O. Sparkassen-Rot, Ziffer 3. der Tenorierung, mit der die 3. Vorlagefrage beantwortet worden ist und die darauf bezogenen Argumente des EuGH in Rn. 62 ff., insbesondere Rn. 68 ff.).

    Soweit es um das Eintragungsverfahren geht und um die Beurteilung des § 37 Abs. 2 MarkenG, hält der Senat die Argumentation im Vorlagebeschluss des 33. Senats vom 8. März 2013 im Ergebnis für zutreffend (GRUR 2013, 844, 848 unter dem Gliederungspunkt II. 4. a; a. A. BGH, GRUR 2014, 483 Rn. 22 - test).

  • BGH, 22.07.2021 - I ZB 16/20

    NJW-Orange

    Zwar beruht die Farbmarke Rot-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf der Vorgabe des 33. Senats des Bundespatentgerichts in dem Vorabentscheidungsersuchen (BPatG, Beschluss vom 8. März 2013 - 33 W (pat) 33/12, BPatGE 53, 256), im deutschen Recht sei von der Befugnis nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2008/95/EG kein Gebrauch gemacht worden (vgl. EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 65 und 74 - Oberbank u.a. [Farbmarke Rot]).
  • BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10

    Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose

    hilfsweise das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Vorlageverfahren des Bundespatentgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union Az. 33 W (pat) 33/12 und 33 W (pat) 103/09 auszusetzen.

    Der beantragten Aussetzung dieses Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in den Vorlageverfahren des Bundespatentgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union Az. 33 W (pat) 33/12 und 33 W (pat) 103/09, B. v. 8. März 2013 - Farbmarke Rot bedurfte es ebenfalls nicht.

  • BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" -

    Vor dem Senat ist ein weiteres, gegen dieselbe Marke gerichtetes Löschungsverfahren anhängig, in dem die dort Beteiligten weitere demoskopische Gutachten über durchgeführte Verbraucherbefragungen vorgelegt haben (33 W (pat) 33/12).

    Soweit diese Verkehrsbefragungen nicht in dem vorliegenden Verfahren, sondern in dem Parallelverfahren 33 W (pat) 33/12 vorgelegt worden sind, hat sie der Senat aufgrund seiner Amtsaufklärungspflicht auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen.

  • BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 91/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "rapsgelb (Farbmarke)" - zur

    Die Fragestellung weicht in diesem zentralen Punkt auch von der Richtlinie Markenanmeldungen des DPMA vom 13. Mai 2005 (Ziff. IV.5.17.: "Ist die Farbe Ihrer Meinung nach in Zusammenhang mit den Waren ... a) Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen  b) Hinweis auf mehrere Unternehmen  c) gar kein Hinweis auf irgendein Unternehmen  d) kann dazu nichts sagen") und von der sonstigen Praxis ab (siehe z.B. das in das Verfahren eingeführte I...-Gutachten oder die Fragen im Verfahren BPatG GRUR 2013, 844 Rn. 77 ff. - Sparkassen-Rot: "Hinweis auf ein bestimmtes Geldinstitut oder auf die Gesamtheit der von einem Geldinstitut angebotenen Dienstleistungen" und in einer anderen Befragung, ob Dienstleistungsangebote eines Geldinstituts, die in dem Farbton Rot (HKS 13) gestaltet sind, von einem bestimmten Anbieter "stammen"; in diesem Sinn auch Niedermann GRUR 2006, 367, 371; a.A. Pflügler GRUR 2004, 652, 655).

    Strengere Anforderungen als ein Durchsetzungsgrad von 50 + 1 % sind jedoch nur in besonderen Fällen zu rechtfertigen (BGH GRUR 2010, 138 Rn. 41 - ROCHER-Kugel; BPatG, Beschl. v. 10.04.2013, Rn. 31 (juris) - Gelb (HKS 5); Ströbele GRUR 2007, 569, 572; enger BPatG GRUR 2013, 844 Sparkassen-Rot; GRUR 2014, 185 Rn. 83 - Blau Pantone 280 C).

  • BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)

    Die Beschwerdeführerin weist weiter darauf hin, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagebeschlüsse des 33. Senats des Bundespatentgerichts ausgesetzt werden müsse, da die dort gestellten Fragen auch hier von Bedeutung seien (C-218/13 und C-217/13 = 33 W (pat) 103/09 und 33 W (pat) 33/12).
  • BPatG, 08.04.2013 - 33 W (pat) 35/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "TOTO" - keine wesentlichen

    aa) Ob es auf den Zeitpunkt der Eintragung ankommt, oder ob vielmehr nach richtlinienkonformer Auslegung auf den Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen ist (vgl. BPatG vom 8.3.2013, 33 W (pat) 33/12 - Sparkassenrot), muss hier nicht entschieden werden.
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