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   BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03   

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https://dejure.org/2004,26993
BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03 (https://dejure.org/2004,26993)
BPatG, Entscheidung vom 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03 (https://dejure.org/2004,26993)
BPatG, Entscheidung vom 02. November 2004 - 33 W (pat) 36/03 (https://dejure.org/2004,26993)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03
    Hierfür ist Voraussetzung, dass vernünftigerweise zu erwarten ist, dass mit der betreffenden Bezeichnung nach Auffassung der Verkehrskreise die geografische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen bezeichnet werden kann (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee, 1. LS, Ziff. 37.).

    Diese an die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anknüpfende Auffassung ist nicht mit der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03
    Vielmehr muss den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibende Angaben und Zeichen erhalten bleiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor, 3. LS, Ziff. 57.; GRUR 2004, 222, 4. LS, Ziff. 42. - BIOMILD; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8, Rdn. 228).
  • BPatG, 13.01.2004 - 33 W (pat) 266/02
    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03
    Dies würde selbst dann gelten, wenn die angemeldete Marke nicht etwa, wie hier, lediglich aus zwei geografische Angaben zusammengesetzt wäre, sondern sogar einen fantasievollen Bestandteil aufwiese, wie etwa "Siemens-City" , "Rockefeller Center" usw. (anders hingegen bei Gewerbeimmobilien, die auf Grund ihrer vergleichsweise geringen Größe im Hinblick auf die beanspruchten immobilienbezogenen Dienstleistungen nicht das Hinzutreten eines weiteren Mitbewerbers bzw. Gewerbetreibenden erwarten lassen, vgl. Senatsentscheidung vom 13. Januar 2004, 33 W (pat) 266/02 - Haus Mendelssohn).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 36/03
    Im Gegenteil sprächen Zahl und Ausführlichkeit der Eintragungshindernisse sowie der breite Fächer an Rechtsbehelfen für eine strenge und vollständige Prüfung, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Ziff. 58 u. 59 - Libertel (Farbmarke Orange).
  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Selbst eine aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte feststellbare Planung eines zukünftigen Orts oder Stadtteils bzw. seiner Benennung kann für ein (zukünftiges) Freihaltungsbedürfnis ausreichen (vgl. Senatsentscheidung vom 2. November 2004 (33 W (pat) 36/03) - Isar Süd).
  • BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 75/05
    Die Schutzunfähigkeit könne zudem nicht auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts in der Sache 33 W (pat) 036/03 gestützt werden, da diese ausschließlich eine geographische Bezeichnung (Isar Süd) betreffe.
  • BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 564/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Störtebekerland" - zum Umfang der

    Einer einhelligen Verkehrsanschauung bedarf es nicht (vgl. BGH GRUR 2008, 900 Rn. 15 - Spa II; BPatG, Beschluss vom 2.11.2004, 33 W (pat) 36/03, Rn. 25 - Isar-Süd; GRUR 2009, 491 Rn. 27 - Vierlinden).
  • BPatG, 02.09.2014 - 27 W (pat) 4/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Pullmann Ferienpark" -

    Zwar kommen Zeichen, die Ortsteile oder -flächen benennen, als (mittelbare) geografische Angaben in Betracht (vgl. z.B. BPatG MarkenR 2010, 342, 343 f. - Speicherstadt; Beschluss vom 2.11.2004, 33 W (pat) 36/03 - Isar-Süd).
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