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BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 107 MarkenG, § 113 MarkenG, Art 5 Abs 1 MAbk Madrid
Markenbeschwerdeverfahren - "SX5E (IR-Marke)" - Bezeichnungen von Wertpapierindizes sind grundsätzlich als Marke eintragbar - keine Merkmalsbeschreibung - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Unterscheidungskraft bei der Verwendung der Wortmarke "SX5E" in der Finanzwelt und Börsenwelt als Synonym für den Börsenindex "EURO STOXX 50"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "SX5E (IR-Marke)" - Bezeichnungen von Wertpapierindizes sind grundsätzlich als Marke eintragbar - keine Merkmalsbeschreibung - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "SX5E (IR-Marke)" - Bezeichnungen von Wertpapierindizes sind grundsätzlich als Marke eintragbar - keine Merkmalsbeschreibung - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BPatG, 22.02.2005 - 33 W (pat) 74/03
Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Wortmarke unter Heranziehung aller …
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Auch der Bundesgerichtshof und das Bundespatentgericht stuften derartige Kurzformen für Wertpapierindizes, wie "DAX" für "Deutscher Aktienindex" oder "TecDAX" für "Deutscher Aktienindex für Technologiewerte", als schutzfähig ein, wie die Entscheidungen BGH GRUR 2009, 1162 - DAX und BPatG GRUR 2006, 338 - DAX-Trail/DAX zeigten.Der Senat ist dieser Vorstellung in der einen Widerspruchsfall betreffenden Entscheidung BPatG GRUR 2006, 338 - DAX-Trail/DAX in Zusammenhang mit der Erörterung der Kennzeichnungskraft der Marke "DAX" jedoch ausdrücklich entgegengetreten (…a. a. O., S. 340, li. Sp., 3. Abs. bis re. Sp., 3. Abs.).
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07
DAX
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Auch der Bundesgerichtshof und das Bundespatentgericht stuften derartige Kurzformen für Wertpapierindizes, wie "DAX" für "Deutscher Aktienindex" oder "TecDAX" für "Deutscher Aktienindex für Technologiewerte", als schutzfähig ein, wie die Entscheidungen BGH GRUR 2009, 1162 - DAX und BPatG GRUR 2006, 338 - DAX-Trail/DAX zeigten.Solchen Index-Optionsscheinen (Hauptprodukt), die von bestimmten Emissionshäusern, zumeist Banken, emittiert werden, liegt dann das Index-Produkt eines anderen Produzenten (des Index-Herausgebers) zugrunde, der dafür andere Dienstleistungen erbracht hat bzw. sie bis zum Ablaufdatum des Optionscheins erbringen soll und der hierfür vorbehaltlich etwaiger rechtlicher Schranken (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 1162 - DAX) Lizenzgebühren erhält.
- EuGH, 07.10.2004 - C-136/02
Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 29) - Maglite; EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 30 f.) - Henkel).
- EuGH, 10.03.2011 - C-51/10
Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen kommt zunächst die (abstrakte) Eignung zu, auf die Herkunft der so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinweisen zu können, zumal dies selbst für einzelne Buchstaben oder Zahlen gelten würde (…§ 3 Abs. 1 MarkenG, vgl. zu Einzelbuchstaben und -zahlen: EuGH GRUR 2010, 378, Rn. 28 - Buchstabe alpha; GRUR 2011, 1035, Rn. 29 f. - Zahl 1000). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE). - BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05
VISAGE
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2005, 1042 (Nr. 23, 24) - Thomson LIFE; EuGH GRUR 2004, 943 (Nr. 23) - SAT.2; BGH GRUR 2008, 710 (Nr. 12) - VISAGE). - BPatG, 11.01.2011 - 33 W (pat) 77/08
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "NAI - Der Natur-Aktien-Index" - …
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Daher kann eine angemeldete Indexkennzeichnung vergleichsweise unproblematisch eintragbar sein, insbesondere wenn sie z. B. erkennbar aus den bürgerlichen Namen ihrer (ursprünglichen) Index-Betreiber, Gesellschafter o. ä. gebildet sind (vgl. z. B. "Dow Jones", "Standard & Poor´s"), ihnen kann jedoch auch ein Eintragungshindernis i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 - 3 MarkenG entgegenstehen (z. B. der isolierten Wortfolge "Der Natur-Aktien-Index", vgl. derzeit anhängiges Vorabentscheidungsersuchen BPatG GRUR 2011, 524 - "NAI - Der Natur-Akten-Index"). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (…EuGH GRUR Int. 2005, 135 (Nr. 29) - Maglite; EuGH GRUR 2004, 428 (Nr. 30 f.) - Henkel).