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   BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10   

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BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10 (https://dejure.org/2012,2228)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10 (https://dejure.org/2012,2228)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 33 W (pat) 547/10 (https://dejure.org/2012,2228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 4 MarkenG, § 26 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Omega/OMEGA" - zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren - kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst - kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung einer Entscheidung über die Kosten des patentamtlichen Widerspruchs- und gerichtlichen Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Omega/OMEGA" - zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren - kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst - kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07
    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10
    Nach Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren kann nach allgemeiner Meinung eine Entscheidung über die Kosten des patentamtlichen Widerspruchs- und des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens veranlasst sein (vgl. BPatGE 16, 259 (261); BPatGE 14, 247 (249); BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07; HK/Fuchs-Wissemann 2. Aufl., § 71 Rd. 3; Ströbele/Hacker MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rd. 78).

    bb) Die Gegenmeinung geht davon aus, dass die vorausgegangenen Beschlüsse des DPMA durch die Rücknahme des Widerspruchs auch hinsichtlich der darin getroffenen Kostenentscheidung, mithin insgesamt wirkungslos werden (so BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 42 Rd. 62).

    Gleichwohl soll aber über die Kosten des Widerspruchsverfahrens entschieden werden, weil die Rücknahme des Widerspruchs "in Anwendung des in § 140 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens in Anträge nach § 63 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 71 Abs. 4 MarkenG umzudeuten" sei (so BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07).

  • BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 120/07
    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10
    Nach Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren kann nach allgemeiner Meinung eine Entscheidung über die Kosten des patentamtlichen Widerspruchs- und des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens veranlasst sein (vgl. BPatGE 16, 259 (261); BPatGE 14, 247 (249); BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07; HK/Fuchs-Wissemann 2. Aufl., § 71 Rd. 3; Ströbele/Hacker MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rd. 78).

    bb) Die Gegenmeinung geht davon aus, dass die vorausgegangenen Beschlüsse des DPMA durch die Rücknahme des Widerspruchs auch hinsichtlich der darin getroffenen Kostenentscheidung, mithin insgesamt wirkungslos werden (so BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 42 Rd. 62).

    Gleichwohl soll aber über die Kosten des Widerspruchsverfahrens entschieden werden, weil die Rücknahme des Widerspruchs "in Anwendung des in § 140 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens in Anträge nach § 63 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 71 Abs. 4 MarkenG umzudeuten" sei (so BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07).

  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10
    Insbesondere kann das Verhalten eines Widersprechenden Anlass für eine Kostenauferlegung geben, wenn ein Widerspruch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. dazu im Einzelnen: BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus).

    2010, 529 - 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus m. w. N.).

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93

    "Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke;

    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10
    Der Entscheidung vom 2. April 1998 (GRUR 1998, 818 - Puma) ist lediglich zu entnehmen, dass der angefochtene Beschluss nach Rücknahme des Widerspruchs in dem hierauf bezogenen Umfang wirkungslos wird, weil mit der uneingeschränkten Rücknahme des Widerspruchs die Grundlage des Widerspruchsverfahrens entfallen sei, so dass es an einer Verfahrensvoraussetzung fehle (BGH GRUR 1998, 818 - Puma).
  • BPatG, 11.05.2000 - 25 W (pat) 150/99
    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10
    Das markenrechtliche Verfahren unterscheidet sich von dem zivilrechtlichen Verfahren indes dadurch, dass eine Rücknahme des Widerspruchs jederzeit möglich ist, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Inhabers der angegriffenen Marke bedürfte (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 42 Rd. 49; BPatGE 43, 96 (97); BPatG 32 W (pat) 25/04).
  • BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 25/04
    Auszug aus BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10
    Das markenrechtliche Verfahren unterscheidet sich von dem zivilrechtlichen Verfahren indes dadurch, dass eine Rücknahme des Widerspruchs jederzeit möglich ist, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Inhabers der angegriffenen Marke bedürfte (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 42 Rd. 49; BPatGE 43, 96 (97); BPatG 32 W (pat) 25/04).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 558/15

    Höhe des Vorruhestandsgeldes, Auslegung eines Vorruhestandsvertrages

    Im Ergebnis führt die Klagerücknahme daher dazu, dass über sämtliche Kosten des Rechtsstreits neu zu entscheiden ist (BPatG München, Beschluss vom 03. Februar 2012 - 33 W (pat) 547/10 -, juris).
  • BPatG, 18.10.2019 - 27 W (pat) 1/17

    Farbmarke Blau: Beiersdorf erfolgreich

    Dass die Rücknahme eines Löschungsantrags ebenso wie die Rücknahme eines Widerspruchs während des laufenden Verfahrens jederzeit ohne Zustimmung der Gegenseite zulässig ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs; denn bereits mit der Rücknahme des Löschungsantrags und des Widerspruchs ist die Grundlage für das Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahren entfallen (vgl. zum Löschungsverfahren BGH, GRUR 2018, 404, Rn. 19 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung m. w. N.; BGH, GRUR 1977, 664, 665 - CHURRASCO; Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 54 Rn. 5; Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 54 Rn. 9; vgl. zum Widerspruchsverfahren BGH, GRUR 1998, 818 - Puma; BPatG 33 W (pat) 547/10, Rn. 26 - Omega, abrufbar über juris.de; Draheim in: BeckOK Markenrecht, 18. Edition, Stand: 01.07.2019, § 42 Rn. 116; Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 42 Rn. 50; vgl. zur Rücknahme des Löschungsantrags im Gebrauchsmusterverfahren BPatG 35 W (pat) 440/07, Rn. 15 m. w. N.; BPatG 35 W (pat) 408/08, Rn. 11; abrufbar jeweils über juris.de).
  • BPatG, 05.07.2012 - 30 W (pat) 57/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung im Widerspruchsverfahren und im

    Das kommt in Betracht, wenn ein Widerspruch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus; 33 W (pat) 547/10 - Omega/OMEGA; 30 W (pat) 94/11 - Gesundo/Big gesund), insbesondere wegen erkennbar fehlender Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder ersichtlich fehlender Ähnlichkeit der Zeichen (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 71 Rn. 14).
  • BPatG, 07.07.2015 - 28 W (pat) 531/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "B.O.S.S. (Wort-Bild-Marke)/BOSS HOSS" -

    Das kommt in Betracht, wenn ein Widerspruch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus; 33 W (pat) 547/10 - Omega/OMEGA; 30 W (pat) 94/11 - Gesundo/Big gesund), insbesondere wegen erkennbar fehlender Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder ersichtlich fehlender Ähnlichkeit der Zeichen (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 71 Rn. 14).
  • BPatG, 18.12.2012 - 24 W (pat) 506/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Climotop/ThermoTop - Kostenauferlegung nach

    Das kommt namentlich in Betracht, wenn ein Widerspruch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BPatG 33 W (pat) 9/09 - IGEL PLUS/plus; 33 W (pat) 547/10 - Omega/OMEGA; 30 W (pat) 94/11 - Gesundo/Big gesund), insbesondere wegen erkennbar fehlender Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder ersichtlich fehlender Ähnlichkeit der Zeichen (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 71 Rn. 14).
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