Weitere Entscheidung unten: BPatG, 06.05.2003

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   BPatG, 30.06.2003 - 33 W (pat) 6/02   

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BPatG, Entscheidung vom 30.06.2003 - 33 W (pat) 6/02 (https://dejure.org/2003,68768)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 33 W (pat) 6/02 (https://dejure.org/2003,68768)
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BPatG, Entscheidung vom 06.05.2003 - 33 W (pat) 6/02 (https://dejure.org/2003,27056)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 6/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 6/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 6/02
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH MarkenR 2001, 408, 409 - INDIVIDUELLE m.w.N.).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 6/02
    Der an solche Wortbildungen zunehmend gewöhnte Verkehr wird daher die Bestandteile der angemeldeten Marke unschwer sinngebend zum Gesamtausdruck "IPO for you" zusammensetzen und als Angebot für eine Börseneinführung bzw. eine Aktienerstemission verstehen, ohne dass, wie im Fall EuGH GRUR 2001, 1145 - Baby dry, eine grammatische, orthografische oder sonstige sprachliche Abweichung vorliegt.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 6/02
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK).
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