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   BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03   

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BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03 (https://dejure.org/2004,27300)
BPatG, Entscheidung vom 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03 (https://dejure.org/2004,27300)
BPatG, Entscheidung vom 02. November 2004 - 33 W (pat) 62/03 (https://dejure.org/2004,27300)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03
    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass zB ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw durch einen höheren Grad an Warenähnlichkeit ausgeglichen werden kann (stRspr, BGH GRUR 2000, 603, 604 - Cetof/ETOF).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03
    Entscheidend für die Frage einer prägenden Bedeutung in diesem Zusammenhang ist grundsätzlich, ob innerhalb der Kombinationsmarke der Firmenname als solcher erkennbar ist (BGH GRUR 1999, 583, - LORA DI RECOARO; GRUR 2002, 342 - ASTRA/ESTRA - PUREN).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03
    Entscheidend für die Frage einer prägenden Bedeutung in diesem Zusammenhang ist grundsätzlich, ob innerhalb der Kombinationsmarke der Firmenname als solcher erkennbar ist (BGH GRUR 1999, 583, - LORA DI RECOARO; GRUR 2002, 342 - ASTRA/ESTRA - PUREN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03
    Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Waren ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03
    Darüber hinaus sind alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (EuGH aaO - Lloyd; BGH aaO - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 1999, 995, 997 - HONKA).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 62/03
    Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfassten Waren ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind, erwecken regelmäßig einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei einer Aussprache der Buchstaben oder Silben dieselbe Vokalfolge aufweisen (vgl. EuG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - T-484/08, juris Rn. 32 f. - Kids Vits/VITS4KIDS; BPatG, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 33 W (pat) 269/02, juris Rn. 29 - KTS/TKS; Beschluss vom 2. November 2004 - 33 W (pat) 62/03, juris Rn. 28 - KLASMANN KTS/TKS; Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 32 W (pat) 321/03, juris Rn. 22 - Cerola/ACEROL; BPatG, GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 30 W (pat) 67/09, juris Rn. 30 - panvital/VITAPAN).
  • BPatG, 08.10.2014 - 29 W (pat) 3/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "BWR Media /BRW" - klangliche Verwechslungsgefahr im

    Gegenüber diesen doch recht weitreichenden Annäherungen bzw. Übereinstimmungen stellt die Abweichung zwischen den Marken, die allein darin besteht, dass die beiden letzten Silben vertauscht positioniert sind, im Bereich der identischen und hochgradig ähnlichen Dienstleistungen wegen der insoweit zu fordernden strengen Anforderungen an den Markenabstand kein ausreichendes Gegengewicht mehr dar (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 02.11.2004, 33 W (pat) 62/03 - Klasmann KTS/TKS; Beschluss vom 29.10.2003, 33 W (pat) 269/02 - KTS/TKS; Beschluss vom 24.11.2004, 28 W (pat) 137/03 - PFP Putzförderpumpen/PFT).
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