Weitere Entscheidung unten: BPatG, 03.08.2004

Rechtsprechung
   BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18116
BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02 (https://dejure.org/2002,18116)
BPatG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02 (https://dejure.org/2002,18116)
BPatG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 33 W (pat) 67/02 (https://dejure.org/2002,18116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.03.1989 - I ZB 6/88

    "Widerspruchsunterzeichnung"; Anforderungen an die Unterzeichnung eines

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, soweit wie möglich für Klarheit darüber zu sorgen, ob eine für den Gang des Verfahrens wesentliche Prozeßerklärung von der nach dem Gesetz dazu befugten Person auch tatsächlich abgegeben worden ist und der Erklärende dafür die Verantwortung trägt (GmS-OGB BGHZ 75, 340; BGH GRUR 1989, 506 - Widerspruchsunterzeichnung), wo ausdrücklich offengelassen worden ist, ob diese für anwaltliche Schriftsätze geltende Rechtsprechung auch auf bestimmende Schriftsätze der Partei selbst anzuwenden ist).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof (GRUR 1989, 506 - Widerspruchsunterzeichnung) entschieden, daß der einer nicht unterschriebenen Widerspruchsschrift beigeheftete unterschriebene Verrechnungsscheck dem Erfordernis der Schriftlichkeit eines bestimmenden Schriftsatzes nicht genügt.

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, soweit wie möglich für Klarheit darüber zu sorgen, ob eine für den Gang des Verfahrens wesentliche Prozeßerklärung von der nach dem Gesetz dazu befugten Person auch tatsächlich abgegeben worden ist und der Erklärende dafür die Verantwortung trägt (GmS-OGB BGHZ 75, 340; BGH GRUR 1989, 506 - Widerspruchsunterzeichnung), wo ausdrücklich offengelassen worden ist, ob diese für anwaltliche Schriftsätze geltende Rechtsprechung auch auf bestimmende Schriftsätze der Partei selbst anzuwenden ist).

    In der Rechtsprechung ist das Fehlen der Unterschrift darüber hinaus in verschiedenen Fällen für unschädlich erachtet worden, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für Urheberschaft und Rechtsverkehrswillen ergeben hat, so wenn zwar nicht die Urschrift, aber eine beglaubigte Abschrift handschriftlich unterzeichnet worden war (BGH LM ZPO § 519, Nr. 14), wenn - bei bestimmenden Schriftsätzen einer Körperschaft oder Anstalt des Öffentlichen Rechts - der maschinenschriftlich wiedergegebene Name des Verfassers einen Beglaubigungsvermerk trug (GmS-OGB BGHZ 75, 340), wenn innerhalb der Einspruchsfrist des § 339 ZPO durch einen unterschriebenen Schriftsatz auf die nicht unterzeichnete Einspruchsschrift Bezug genommen wurde (BGH LM ZPO § 338 Nr. 1) oder wenn ein unterzeichnetes Begleitschreiben mit einem nicht unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz eine feste Verbindung aufwies (BGHZ 97, 251).

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    In der Rechtsprechung ist das Fehlen der Unterschrift darüber hinaus in verschiedenen Fällen für unschädlich erachtet worden, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für Urheberschaft und Rechtsverkehrswillen ergeben hat, so wenn zwar nicht die Urschrift, aber eine beglaubigte Abschrift handschriftlich unterzeichnet worden war (BGH LM ZPO § 519, Nr. 14), wenn - bei bestimmenden Schriftsätzen einer Körperschaft oder Anstalt des Öffentlichen Rechts - der maschinenschriftlich wiedergegebene Name des Verfassers einen Beglaubigungsvermerk trug (GmS-OGB BGHZ 75, 340), wenn innerhalb der Einspruchsfrist des § 339 ZPO durch einen unterschriebenen Schriftsatz auf die nicht unterzeichnete Einspruchsschrift Bezug genommen wurde (BGH LM ZPO § 338 Nr. 1) oder wenn ein unterzeichnetes Begleitschreiben mit einem nicht unterzeichneten bestimmenden Schriftsatz eine feste Verbindung aufwies (BGHZ 97, 251).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    Der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat mit Beschluß vom 5. April 2000 (NJW 2000, 2340) ausgeführt, daß die Übermittlung bestimmender Schriftsätze auch durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts zuzulassen ist.
  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Nachrichtenübermittlungstechnik hat die Rechtsprechung für Telegramme (RGZ 151, 82; BGHZ 79, 314) sowie für Fernschreiben (BGHZ 97, 283) Ausnahmen vom Unterschrifterfordernis mit Rücksicht darauf zugelassen, daß bei den in dieser Weise übermittelten Erklärungen deren Inhalt und die Person, von der sie ausgehen, hinreichend zuverlässig feststehen.
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Nachrichtenübermittlungstechnik hat die Rechtsprechung für Telegramme (RGZ 151, 82; BGHZ 79, 314) sowie für Fernschreiben (BGHZ 97, 283) Ausnahmen vom Unterschrifterfordernis mit Rücksicht darauf zugelassen, daß bei den in dieser Weise übermittelten Erklärungen deren Inhalt und die Person, von der sie ausgehen, hinreichend zuverlässig feststehen.
  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

    Auszug aus BPatG, 12.11.2002 - 33 W (pat) 67/02
    Im Hinblick auf die Fortentwicklung der Nachrichtenübermittlungstechnik hat die Rechtsprechung für Telegramme (RGZ 151, 82; BGHZ 79, 314) sowie für Fernschreiben (BGHZ 97, 283) Ausnahmen vom Unterschrifterfordernis mit Rücksicht darauf zugelassen, daß bei den in dieser Weise übermittelten Erklärungen deren Inhalt und die Person, von der sie ausgehen, hinreichend zuverlässig feststehen.
  • BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 502/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "DANCE4LIFE (IR-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein

    Hergeleitet aus dem Bereich der SMS ist diese Verwendung als Kurzform seit langem in der Werbung gebräuchlich und in diesem Sinn in Entscheidungen des Bundespatentgerichts gewürdigt worden (vgl. 30 W (pat) 163/01 - click4cash; 27 W (pat) 143/01 - 4fun; 33 W (pat) 67/02 - sms4u; 33 W (pat) 548/10 - Do it 4 you; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, Zusammenfassungen veröffentlicht bei PAVIS).
  • BPatG, 13.03.2012 - 33 W (pat) 548/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Do ist 4 you. (Wort-Bild-Marke)" - kein

    Die Verwendung der Ziffern "4" und "2" als phonetische Äquivalente für die Wörter "to" oder "four/for" sind Werbe- und sprachüblich und werden daher in englischsprachigen Wortkombinationen auch mit der entsprechenden Bedeutung verstanden (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rd. 133, 153 m. w. N. in Fn. 450; BPatG 28 W (pat) 188/07 - alloys4you; BPatG 27 W (pat) 143/01 - 4fun; BPatG 33 W (pat) 153/01 - 4students; BPatG 27 W (pat) 66/02 - all4printer; BPatG 27 W (pat) 85/09 - fashion4EVA; BPatG 33 W (pat) 6/02 - IPO 4 U; BPatG 27 W (pat) 38/97 - SHOE4YOU; BPatG 27 W (pat) 97/07 - FIT 4 BALANCE; BPatG 33 W (pat) 67/02 - sms4you).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29278
BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02 (https://dejure.org/2004,29278)
BPatG, Entscheidung vom 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02 (https://dejure.org/2004,29278)
BPatG, Entscheidung vom 03. August 2004 - 33 W (pat) 67/02 (https://dejure.org/2004,29278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02
    Es dürfen dabei keine unterschiedlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken gestellt werden (stRspr vgl zB BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02
    Es dürfen dabei keine unterschiedlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken gestellt werden (stRspr vgl zB BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • OLG Hamburg, 12.09.1997 - 3 U 202/97

    Schutz des Werbeslogans "Pack den Tiger in den Tank"

    Auszug aus BPatG, 03.08.2004 - 33 W (pat) 67/02
    Selbst eine Reihe von Eintragungen gleicher oder ähnlicher Marken kann nicht zu einer Selbstbindung des Deutschen Patent- und Markenamts führen und ist erst recht für das Bundespatentgericht unverbindlich (vgl BGH GRUR 1998, 420 - K-SÜD).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht