Rechtsprechung
OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsunfähiger Betroffener, Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 Abs. 2
Bestellung eines Verfahrenspflegers für geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen geschäftsunfähigen Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Erweiterung der Betreuung auf alle Angelegenheiten; Selbstständige Beschwerdeeinlegung durch den Betroffenen; Beschränkte Bestellung eines Verfahrenspflegers durch das ...
Verfahrensgang
- AG Lindau - XVII 4/01
- LG Kempten, 16.12.2004 - 42 T 2477/04
- OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1505 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 429
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 12.03.2003 - 3Z BR 26/03
Betreuungsrecht: Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung - Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Doch auch wenn ein Regelfall nach § 67 Abs. 1 Satz 2 FGG oder ein zwingender Grund nach § 67 Abs. 1 Satz 5 FGG nicht vorliegt, ist in Fällen schwerer Krankheit oder Behinderung sowie gravierender Bedeutung des Verfahrensgegenstandes für den Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn der Betroffene seine Interessen nicht mehr in ausreichendem Umfang selbst vertreten kann (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1044/1045).c) Der Mangel der fehlenden Bestellung eines Verfahrenspflegers ist auch nicht dadurch geheilt worden, dass der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt hat (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1044/1045), so dass jetzt eine Verfahrenspflegerbestellung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 FGG nicht mehr erforderlich sein kann.
- BayObLG, 17.03.1999 - 3Z BR 51/99
Weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts durch einen …
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris). - BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 122/93
Beschwerdegericht; Beschluß; Vormundschaftsgericht; Aufrechterhalten; …
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388).
- BayObLG, 14.12.2001 - 3Z BR 358/01
Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Betreuerbestellung auch bei Bestellung …
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Zudem wird sein Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs effektiv sichergestellt (vgl. hierzu BayObLG Beschluss vom 14.12.2001 - Az. 3Z BR 358/01- zitiert nach juris;… Keidel/Kayser § 67 Rn. 9). - BayObLG, 22.10.1996 - 3Z BR 178/96
Zur Frage 'Betreuung für alle Angelegenheiten'
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
c) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Beschwerdeinstanz war geboten, weil die Betreuung auf alle Aufgabenkreise erweitert werden sollte (BayObLG FamRZ 1994, 327; 1997, 388). - OLG Naumburg, 14.07.2003 - 8 Wx 9/03
Beschwerdeverfahren erfordert erneute Bestellung des Verfahrenspflegers
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Vielmehr endet auch in diesem Fall die Verfahrenspflegschaft entweder mit Abschluss der Instanz oder mit der Aufhebung der Verfahrenspflegschaft vor Beendigung der Instanz (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 302; OLG Naumburg Beschluss vom 14.7.2003 - Az. 8 Wx 9/03 - zitiert nach juris). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer aber nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212). - BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Auszug aus OLG München, 23.03.2005 - 33 Wx 14/05
Der Verfahrenspfleger wird dem Betroffenen zur Seite gestellt, damit dessen objektive Interessen auch dann geltend gemacht werden können, wenn er selbst sie nicht mehr in ausreichendem Maße wahrnehmen kann; der Betroffene soll nicht lediglich Objekt des Betreuungsverfahrens sein (vgl. BGH FamRZ 2003, 1275/1276;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 67 Rn. 10).