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   OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08   

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https://dejure.org/2009,16006
OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08 (https://dejure.org/2009,16006)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2009 - 33 Wx 171/08 (https://dejure.org/2009,16006)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 171/08 (https://dejure.org/2009,16006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufhebung einer ungerechtfertigten Betreuung: Umfang des Ersatzes notwendiger Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Kostenerstattung nach gerichtlicher Aufhebung einer Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung bei ungerechtfertigter Betreuung

  • Judicialis

    FGG § 13a Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 13a Abs. 2 S. 1
    Umfang der Kostenerstattung nach gerichtlicher Aufhebung einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erstattung der Betreuervergütung nach Aufhebung der Betreuung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1014
  • FamRZ 2009, 1943
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 22.12.2000 - 2 Wx 32/00
    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08
    Denn bei dem Rückerstattungsanspruch hinsichtlich überzahlter Gerichtskosten handelt es sich lediglich um die Kehrseite des Kostenanspruchs (vgl. z.B. BayObLG NJW 1999, 1194/1195; OLG Köln Beschluss vom 22.12.2000 Az. 2 Wx 32/00, zit. nach Juris Rn. 17).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08
    Denn bei dem Rückerstattungsanspruch hinsichtlich überzahlter Gerichtskosten handelt es sich lediglich um die Kehrseite des Kostenanspruchs (vgl. z.B. BayObLG NJW 1999, 1194/1195; OLG Köln Beschluss vom 22.12.2000 Az. 2 Wx 32/00, zit. nach Juris Rn. 17).
  • OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 88/05

    Entschädigung des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung als ungerechtfertigt

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 171/08
    d) Zu den Auslagen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG sind jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der Regelung allgemein Vergütung und Aufwendungsersatz zu rechnen, die der nicht mittellose Betroffene dem Betreuer für seine Tätigkeit bis zur Aufhebung oder Einschränkung der Betreuung schuldet (vgl. Senatsentscheidung vom 29.11.2005, Az. 33 Wx 088/05).
  • LG Flensburg, 24.09.2019 - 5 T 151/19

    Betreuungssache: Betreuervergütung bei unberechtigter Einrichtung einer Betreuung

    Zu den Auslagen iSv. § 307 FamFG sind jedoch weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der Regelung allgemein Vergütung und Aufwendungsersatz zu rechnen, die der nicht mittellose Betroffene dem Betreuer für seine Tätigkeit bis zur Aufhebung oder Einschränkung der Betreuung schuldet (vgl. OLG München Beschl. v. 5.6.2009 - 33 Wx 171/08, BeckRS 2009, 18598, beck-online m. w. N.; so auch Keidel, FamFG, FamFG § 307 Rn. 10 beck-online; Jurgeleit, Betreuungsrecht, FamFG § 307 Rn. 10 beck-online; Jürgens/Kretz, 6. Aufl. 2019, FamFG § 307 Rn. 6; Heiderhoff in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 307 FamFG, Rn. 2).
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