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   OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2304
OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 (https://dejure.org/2009,2304)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 (https://dejure.org/2009,2304)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 (https://dejure.org/2009,2304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 50

    BGB §§ 104 Nr. 2, 164, 1896 Abs. 2 Satz 2
    Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bei Vorsorgevollmachten

  • openjur.de

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 104 Nr. 2, 164 ff.
    Zweifel an der wirksamen Erteilung der Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht, Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB §§ 164 ff.; ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 164; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Wirksamkeit einer notariellen Vorsorgevollmacht bei fortschreitender Demenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Notarielle Vorsorgevollmacht und fortschreitende Demenz

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Vorsorgevollmacht: Fortschreitende Demenz lässt frühere Vollmacht nicht unwirksam werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1599
  • DNotZ 2011, 43
  • FGPrax 2009, 221
  • FamRZ 2009, 2033
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur dann, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im Rechtsverkehr erwarten lassen (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 1994, 720).

    bb) Das Landgericht hat zwar diese Frage letztlich offen gelassen, sich aber unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1994, 720 darauf berufen, dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vollmacht diese nicht geeignet sei, eine Betreuung zu vermeiden.

  • OLG Koblenz, 17.10.1991 - 6 U 982/91

    Konkursverwaltung; Firmenveräußerung; Natürliche Person als einziger Komplementär

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

    Maßgebendes Kriterium für die Geschäftsunfähigkeit ist nach der bereits oben unter 2. b aa (1) zitierten Rechtsprechung, dass die krankhafte Störung die freie Willensbestimmung ausschließt, der Betroffene also nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

  • BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH NJW 1961, 261).

    Nicht einmal das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, rechtfertigt für sich genommen die Annahme der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1961, 261).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

    Maßgebendes Kriterium für die Geschäftsunfähigkeit ist nach der bereits oben unter 2. b aa (1) zitierten Rechtsprechung, dass die krankhafte Störung die freie Willensbestimmung ausschließt, der Betroffene also nicht mehr in der Lage ist, seine Entscheidung von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. RGZ 130, 71; BGH NJW 1970, 681; BGH FamRZ 1984, 1003; BayObLG NJW 1992, 2101).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Dagegen kann die übermäßig krankhafte Beherrschung durch den Willen anderer die Anwendung von § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigen (vgl. RG JW 1938, 1590; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Entschieden wurde dies beispielsweise für die Eheschließung gemäß § 1304 BGB (vgl. BayObLGZ 1996, 100 = FamRZ 1997, 294; BVerfG NJW 2003, 1382).
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    Entschieden wurde dies beispielsweise für die Eheschließung gemäß § 1304 BGB (vgl. BayObLGZ 1996, 100 = FamRZ 1997, 294; BVerfG NJW 2003, 1382).
  • BGH, 06.05.1965 - III ZR 229/64

    Vermutung der Geschäftsunfähigkeit bei bestehender krankhafter Störung der

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
    § 104 Nr. 2 BGB umfasst nicht nur Geisteskrankheit, sondern auch Geistesschwäche (vgl. RGZ 130, 71; RGZ 162, 228; BGH WM 1965, 895).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Bleiben Bedenken, kommt es darauf an, ob die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr eingeschränkt ist, entweder weil Dritte die Vollmacht unter Berufung auf diese Bedenken zurückgewiesen haben oder weil entsprechendes konkret zu besorgen ist (so auch OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1602 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 51; BeckOGK/Schmidt-Recla BGB [Stand: November 2015] § 1896 Rn. 236; Erman/Roth BGB 14. Aufl. § 1896 Rn. 41; jurisPK-BGB/Bieg [Stand: 26. Oktober 2015] § 1896 Rn. 52).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Bei einer Altersdemenz mittleren Grades, die progredient verläuft und bei der die Annahme von luziden Intervallen oder zeitweiligen Verbesserungen auszuschließen ist, sind auch die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB gegeben, wenn durch die Erkrankung eine freie Willensbildung ausgeschlossen ist (vgl. OLG München NJW-RR 2009, 1599; Palandt-Ellenberger § 104 BGB Rz. 5).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 10 U 5/20

    Erbverzichtsvertrag; Geschäftsfähigkeit

    Für die gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ausreichend ist aber schon ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. OLG München NJW-RR 09, 1599; Juris-Hansen, 9. Aufl., § 104 BGB Rz. 11 ff; Palandt-Ellenberger, 80. Aufl., § 104 BGB Rz. 6 ff).
  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 106/20

    Bleiben bei der wirksamen Bevollmächtigung ohne positive Feststellung der

    Deshalb kann die Wirksamkeit einer Bevollmächtigung zu bejahen sein, wenn keine Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber das Wesen seiner Erklärung begriffen hat und diese in Ausübung freier Willensentschließung abgibt, sollte auch seine Geschäftsfähigkeit im allgemeinen Rechtsverkehr nicht mehr gesichert sein (vgl. OLG München FamRZ 2009, 2033, 2034; Staudinger/Bienwald BGB [2017] § 1896 Rn 274; Nedden-Boeger BtPrax 2019, 87).
  • OLG München, 04.11.2009 - 33 Wx 285/09

    Betreuung: Rückschluss auf eine Demenz bei nicht erkennbarer geistiger

    Sind zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich seiner Hausärztin keine geistigen Beeinträchtigungen bei ihm erkennbar, unterliegt die rückschauende Diagnose der Voraussetzungen einer Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als vier Monaten seit der Vollmachtserteilung untersucht, strengen Anforderungen (vgl. auch Senatsentscheidung vom 5.6.2009 - 33 Wx 278/09 u.a. = BtPrax 2009, 240).

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im Rechtsverkehr erwarten lassen (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 5.6.2009 a.a.O. in Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 1994, 720).

    11 Die Diagnose einer fortschreitenden Demenz steht der Wirksamkeit einer früher erteilten Vorsorgevollmacht nicht entgegen, solange nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung hinreichend sicher feststeht (Senatsbeschluss vom 5.6.2009 - 33 Wx 278/08 und 33 Wx 279/08 = BtPrax 2009, 240).

  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Tatbestand der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB keineswegs in jedwedem dementiellen Stadium erfüllt ist (OLG Koblenz NJW-RR 2015, 917, 918 m. w. N.; OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1601).

    Dass dies nicht geschah, vermag allerdings einen den Vorwurf der Rechtsbeugung rechtfertigenden Verfahrensfehler nicht zu begründen, insbesondere weil mit dem amtsärztlichen Zeugnis ein relativ zeitnahes ärztliches Zeugnis vorlag, das lediglich beginnende Demenz konstatierte, der Anhörungstermin vom 09.10.2009 unwiderlegt nichts erbrachte, was auf eine Geschäftsunfähigkeit schließen ließ (s. o. (bbb)) und schließlich - worauf die Beklagten in der Klagerwiderung mit Recht hingewiesen haben (S. 12 f., Bl. 128 f.) - die von der Klägerin aufgrund der von ihr mitgeteilten Umstände als zu prüfen aufgeworfene Frage, ob Ma. S. "heute in der Lage ist, die Konsequenzen einer Adoption von Herrn M. H. in all ihren erbschaftsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Verästelungen zu verstehen und das, was verstanden wurde, dann auch noch nachhaltig zu erinnern" (S. 25 zweiter Absatz der Anl. K 10), auch wenn sie zu verneinen gewesen wäre, nicht zwingend auf die Geschäftsunfähigkeit von Ma. S. hätte schließen lassen, weil nicht einmal das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, für sich genommen die Annahme der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigt (BGH NJW 1961, 261; OLG München NJW-RR 2009, 1599, 1601).

  • OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel

    Ist aber der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11; Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    Daher ist von Geschäftsfähigkeit auszugehen, da diese die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme und nachzuweisen ist (allg. M., OLG München BtPrax 2009, 240 m Verw auf BGH NJW 1972, 681 und BayObLG Rpfleger 1982, 286; Palandt BGB Komm. 79. Aufl. 2020 § 104 Rn.8).

    Dies kann aber z.B. nicht allein mit dem nicht näher substantiierten Hinweis auf allgemeine Zweifel an der Wirksamkeit in Abrede gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08 -, Rn. 74, juris).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Daher ist von Geschäftsfähigkeit auszugehen, da diese die Regel, ihr Fehlen die Ausnahme und nachzuweisen ist (allg. M., OLG München BtPrax 2009, 240 m Verw auf BGH NJW 1972, 681 und BayObLG Rpfleger 1982, 286; Palandt BGB Komm. 79. Aufl. 2020 § 104 Rn.8).

    Dies kann aber z.B. nicht allein mit dem nicht näher substantiierten Hinweis auf allgemeine Zweifel an der Wirksamkeit in Abrede gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08 -, Rn. 74, juris).

  • LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18

    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem

    Dagegen kann die übermäßig krankhafte Beherrschung durch den Willen anderer die Anwendung von § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigen (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 -, juris, m.w.N).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

  • OLG Koblenz, 29.01.2015 - 5 U 1389/14

    Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung bei

  • OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

  • LG Frankenthal, 06.10.2017 - 1 T 165/17

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht, Geeignetheit der Vorsorgevollmacht zur

  • LG Frankenthal, 11.06.2012 - 4 O 89/12

    Geldentschädigung: Herstellung von Bildaufnahmen während gynäkologischer

  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 15 Wx 118/11

    Überprüfung der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei der Erteilung einer

  • LG Essen, 11.03.2020 - 7 T 84/18

    Betreuung, Vorsorgevollmacht

  • LG Itzehoe, 03.04.2017 - 4 T 76/17
  • OLG Koblenz, 27.07.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

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