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   LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10   

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LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10 (https://dejure.org/2011,59869)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2011 - 330 O 476/10 (https://dejure.org/2011,59869)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 330 O 476/10 (https://dejure.org/2011,59869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 S 2 BGB, § 313 BGB, § 314 BGB
    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten von Garantiezertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10
    Ein solcher Aufklärungspflichten begründender Vertrag zwischen einem Anleger und einer Bank kann formlos, auch durch stillschweigende Willenserklärungen geschlossen werden (std. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 - "Bond I"; zuletzt: BGH, Urteil vom 14.07.2009, Az. XI ZR 152/08; Vortmann, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken, 8. Aufl. 2006, Rdn. 20).

    Die Grundsätze der anleger- und objektgerechten Beratung gebieten, dass die Beratung speziell auf die Bedürfnisse, die Interessen, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein muss und sich insbesondere auf die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen in Betracht kommenden Anlagen zu erstrecken hat (grundlegend: BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 - "Bond I"; vgl. auch MünchKomm.BGB-Emmerich, 5. Aufl. 2007, § 311 Rdn. 155; Bamberger, in: Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Aufl. 2009, § 50 Rdn. 21).

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10
    An die Darlegung entgangenen Gewinns im Sinne von § 252 BGB sind zwar keine strengen Anforderungen zu stellen (u.a. BGH WM 2002, 909 ff. = NJW 2002, 2553 ff.).

    Der Anspruchsteller hat aber zumindest die Umstände darzulegen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Einzelfalls die Wahrscheinlichkeit eines Gewinneintrittes ergibt (BGH WM 2002, 909 ff. = NJW 2002, 2553 ff.).

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10
    Ein solcher Aufklärungspflichten begründender Vertrag zwischen einem Anleger und einer Bank kann formlos, auch durch stillschweigende Willenserklärungen geschlossen werden (std. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 - "Bond I"; zuletzt: BGH, Urteil vom 14.07.2009, Az. XI ZR 152/08; Vortmann, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken, 8. Aufl. 2006, Rdn. 20).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10
    Der Aufklärungspflichtige muss beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, weil er den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (BGH, Beschluss vom 09.03.2011, Az. XI ZR 191/10, BKR 2011, 299, 301 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10
    Eine objektgerechte Beratung erfordert demnach eine Aufklärung des Kunden über die allgemeinen Risiken (z.B. Konjunkturlage, Entwicklung des Kapitalmarkts) sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben (BGH, Urteil vom 21.03.2006, XI ZR 63/05, NJW 2006, 2041).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2011 - 330 O 476/10
    Eine entgegenstehende Rechtsprechung, die eine Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über Sonderkündigungsrechte von Emittenten von Zertifikaten oder ähnlichen Wertpapieren verneint und damit einen rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz (Art. 20 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. zu diesem Umstand hinsichtlich der Frage der Aufklärungspflicht von Banken über Rückvergütungen BVerfG, Beschluss vom 08.12.2011, Az. 1 BvR 2514/11, Rdn. 14 f.), existiert nicht.
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