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   LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18   

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https://dejure.org/2018,16931
LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18 (https://dejure.org/2018,16931)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.2018 - 330 T 10/18 (https://dejure.org/2018,16931)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 330 T 10/18 (https://dejure.org/2018,16931)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 287b InsO, § 290 Abs 1 Nr 7 InsO, § 295 Abs 1 InsO, § 1353 Abs 1 S 2 BGB, § 1570 BGB
    Restschuldbefreiungsverfahren: Verpflichtung des Schuldners zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit unter Berücksichtigung der Betreuung eines Kindes

  • IWW

    § 287b InsO, § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO, § 295 Abs. 1 InsO, § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB, § 1570 BGB
    Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erwerbsobliegenheit der mit ihrem Ehemann zusammenlebenden Schuldnerin bei Angstzuständen des gemeinsamen Kindes

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Kindbezogene Gründe i.S.d § 1570 BGB können die Erwerbsobliegenheit einer Schuldnerin im Insolvenzverfahren vermindern oder wegfallen lassen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2011 - XII ZR 45/09

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte

    Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18
    Denn nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1, S. 3 BGB) Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2011, XII ZR 45/09 Rd. 16, 18).
  • AG Hamburg, 16.02.2018 - 67g IN 555/14

    Bemühen um Vollzeitstelle der Mutter eines Kindes welches älter als drei Jahre

    Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 555/14) vom 04.01.2018 abgeändert:.
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 139/07

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils

    Auszug aus LG Hamburg, 28.05.2018 - 330 T 10/18
    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 139/07) entfällt eine Erwerbsobliegenheit des Schuldners, wenn ihm die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit auf Grund der Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden kann.
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