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   EuGH, 05.03.1991 - 330/88   

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EuGH, 05.03.1991 - 330/88 (https://dejure.org/1991,2596)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.1991 - 330/88 (https://dejure.org/1991,2596)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 1991 - 330/88 (https://dejure.org/1991,2596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Grifoni / EAEC

    Haushaltsordnung, Artikel 50
    1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften - Schriftformerfordernis - Mündliche Änderungen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Grifoni / EAEC

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf vertragliche Haftung gegenüber der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom); Rechtsstreitigkeiten über die Ausführung oder die Auslegung des Vertrages der Euratom (EAG-Vertrag)

  • Judicialis

    EAGV Art. 153; ; EAGV Art. 188; ; Verdingungsordnung Art. 18; ; Verdingungsordnung Art. 3; ; HaushO Art. 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften - Schriftformerfordernis - Mündliche Änderungen - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 05.03.1991 - 330/88
    18 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61 (Fives Lille Cail, Slg. 1961, 613, 644) entschieden hat, entspricht eine blosse abstrakte Aufzählung der Klagegründe in der Klageschrift nicht den Erfordernissen der Satzung und der Verfahrensordnung; es muß in der Klageschrift im einzelnen dargelegt werden, worin der Rechtsfehler besteht, auf den die Klage gestützt wird.
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist mit der "kurzen Darstellung der Klagegründe", die jede Klageschrift im Sinne dieser Vorschriften enthalten muss, gemeint, dass in der Klageschrift im Einzelnen dargelegt werden muss, worin der Rechtsfehler besteht, auf den die Klage gestützt wird (vgl. Urteile Five Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, EU:C:1961:30, 613, 644, sowie Grifoni/EAG, C-330/88, EU:C:1991:95, Rn. 18).

    Denn zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einer geordneten Rechtspflege muss die kurze Darstellung der Klagegründe so klar und deutlich sein, dass dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem zuständigen Gericht die Entscheidung über die Klage ermöglicht wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Grifoni/EAG, EU:C:1991:95, Rn. 18).

  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    20 und 21, und ADT Projekt/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 66; Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 und die angeführte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, sowie Danske Busvognmænd/Kommission, oben angeführt in Randnr. 55, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

    Denn eine bloße abstrakte Anführung eines Klagegrundes in der Klageschrift entspricht nicht den Erfordernissen der Artikel 19 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes und 38 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung des Gerichtshofes (dahin gehend u. a. Urteil vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnr. 18).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-56/12

    EFIM / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden

    Zum dritten Teil des zweiten Rechtsmittelgrundes, mit dem lediglich behauptet wird, das Gericht habe die unzureichende Begründung der streitigen Entscheidung durch seine eigene Beurteilung ersetzt, ist darauf hinzuweisen, dass die bloße abstrakte Nennung eines Rechtsgrundsatzes nicht zu einer Prüfung durch den Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 1991, Grifoni/EAG, C-330/88, Slg. 1991, I-1045, Randnr. 18, und Beschluss vom 12. Dezember 2006, Autosalone Ispra/Kommission, C-129/06 P, Randnr. 30).
  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    592 Zu dem Verweis der Klägerin auf die genannte Anlage in der Klageschrift ist festzustellen, dass es nach gefestigter Rechtsprechung zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich ist, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, jedoch zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-178/00, Italien/Kommission, Slg. 2003, I-303, Randnr. 6, sowie Urteile des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20, und vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 66, Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98, RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, Randnr. 23 mit der dort zitierten Rechtsprechung, sowie Urteile des Gerichts vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 26, und vom 16. März 2004 in der Rechtssache T-157/01, Danske Busvognmænd/Kommission, Slg. 2004, II-917, Randnr. 45; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, Randnrn.
  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    In der Klageschrift ist demnach im einzelnen darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so daß seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung und der Verfahrensordnung nicht entspricht (siehe Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail/Hohe Behörde, Slg. 1961, S. 613, 644, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, 1067).
  • EuG, 16.03.1993 - T-33/89

    David Blackman gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Kosten für ärztliche

    In der Klageschrift muß im einzelnen dargelegt werden, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so daß seine bloß abstrakte Anführung nicht den Erfordernissen der Satzung und der Verfahrensordnung entspricht (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1961 in den verbundenen Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, und vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, 1067, sowie Urteil des Gerichts vom 18. November 1992 in der Rechtssache T-16/91, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2417).
  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    Folglich habe die Klägerin, als sie den Erklärungen von Herrn Candidi entnommen habe, daß der Auftrag bereits vergeben worden sei oder daß die Vergabe unmittelbar bevorstehe oder daß das Parlament eine Entscheidung gleich welcher Art getroffen habe, die die Vornahme der für die Durchführung des Auftrags notwendigen Ausgaben rechtfertigen könne, selbst unter Ausschluß jeder Pflichtverletzung des Parlaments fahrlässig gehandelt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1991 in der Rechtssache C-330/88, Grifoni/EAG, Slg. 1991, I-1045, und Urteil vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache Burban/Parlament, Randnr. 36).
  • EuG, 19.09.2019 - T-228/17

    Zhejiang Jndia Pipeline Industry/ Kommission

    Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass diese Darstellung hinreichend klar und deutlich sein muss, um der beklagten Partei die Vorbereitung ihrer Verteidigung und dem zuständigen Gericht die Entscheidung über die Klage zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 1991, Grifoni/EAG, C-330/88, EU:C:1991:95, Rn. 18).
  • EuGH, 29.11.2007 - C-107/07

    Weber / Kommission - Rechtsmittel - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten -

    Der Gerichtshof hat auch darauf hingewiesen, dass eine bloße abstrakte Aufzählung der Klagegründe in der Klageschrift nicht den Erfordernissen des Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs und des Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung entspricht (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1961, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Slg. 1961, 613, 643, sowie vom 5. März 1991, Grifoni/EGKS, C-330/88, Slg. 1991, I-1045, Randnr. 18).
  • EuG, 15.05.2012 - T-184/11

    Nijs / Rechnungshof

  • EuGH, 29.07.2010 - C-377/09

    Hanssens-Ensch - Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG - Zuständigkeit des

  • EuGH, 21.03.2013 - C-465/12

    Simov / Kommission und Bulgarien

  • EuG, 14.09.1995 - T-171/94

    Descom Scales Manufacturing Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-337/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Industrial Refuse & Coal Energy

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-114/94

    Intelligente Systemen, Database toepassingen, Elektronische diensten BV (IDE)

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 330/88   

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https://dejure.org/1990,20917
Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 330/88 (https://dejure.org/1990,20917)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.10.1990 - 330/88 (https://dejure.org/1990,20917)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1990 - 330/88 (https://dejure.org/1990,20917)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Alfredo Grifoni gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Vertragliche Haftung - Schiedsklausel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 330/88
    In dem gleichen Sinne die Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 152/78, Gema, Slg. 1979, 3173, vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203.
  • EuGH, 26.11.1985 - 318/81

    Kommission / CO.DE.MI.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 330/88
    Ohne diesen Vorbehalt geht das Recht, insoweit Forderungen geltend zu 9 - Siehe hierzu das Urteil vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/81, Kommission/CO.
  • EuGH, 07.05.1986 - 191/84

    Barcella / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 330/88
    - Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 191/84, Barcelia, Sig.
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 08.12.1992 - I 330/88   

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https://dejure.org/1992,24400
FG Niedersachsen, 08.12.1992 - I 330/88 (https://dejure.org/1992,24400)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.1992 - I 330/88 (https://dejure.org/1992,24400)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - I 330/88 (https://dejure.org/1992,24400)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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